Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, die Abwägung der im
Planaufstellungsverfahren während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs.
1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie während der öffentlichen Auslegung nach § 3
Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gem. dem Vorschlag
der Verwaltung.
Der Rat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 121 der
Stadt Geilenkirchen gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung.