Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig, die Abwägung der im Planaufstellungsverfahren während der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sowie während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen gem. dem Vorschlag der Verwaltung.

 

Der Rat beschließt einstimmig, den Bebauungsplan Nr. 121 der Stadt Geilenkirchen gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.