Beschluss:
Der Rat beschließt einstimmig, das Verfahren zur 79. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen für das Plangebiet südlich der
Stadt Geilenkirchen, südlich der B 56, westlich der L 164 und nordöstlich des
Ortsteils von Frelenberg einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
BauGB).
Der Rat beschließt einstimmig, das Verfahren zur Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 123 der Stadt Geilenkirchen für das Plangebiet südlich
der Stadt Geilenkirchen, südlich der B 56, westlich der L 164 und nordöstlich
des Ortsteils von Frelenberg einzuleiten (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1
BauGB).