Beschlussvorschlag:

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen wird zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird auf einen Monat festgelegt.


Herr Tichelbäcker stellte den neuen Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Die herzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Er gab einen Rückblick auf die bisherige Bürgerbeteiligung, stellte den neuen Vorentwurf vor und gab einen Ausblick auf das weitere Vorgehen.

 

Bei der bisherigen Bürgerbeteiligung seien 25 qualifizierte Stellungnahmen eingegangen. Kritik habe es bei der Fassadengestaltung, den Stellplätzen/Zufahrten, den Garagen/Carports und bei der Gestaltung der Vorgärten und der Einfriedungen gegeben.

 

Im neuen Vorentwurf habe man das Plangebiet in einen West- und einen Ost-Teil geteilt. Gründe hierfür seien die bereits beschlossene Straßenplanung für den West-Teil. Zudem seien im West-Teil ein Großteil der Grundstücke bereits im Privatbesitz, wodurch ein hohes Bedürfnis bei den Eigentümern bestehe, Parkplätze, Garagen und Einfriedungen zu verändern.

 

Im neuen Vorentwurf habe man eine Reduzierung der gestalterischen Festsetzungen vorgenommen, sowie ermöglicht Parkplätze und Garagen auf den Privatgrundstücken zu errichten. Die Festsetzungen zu Einfriedung und Vorgärten habe man an die aktuellen Neubaugebiete im Stadtgebiet angepasst. Es ist vorgesehen, dass die Garagen begrünt werden.

 

Das bisher vorgesehene Mehrfamilienhaus an der Lilienthalallee habe man in dem neuen Vorentwurf als ein Reihenhaus dargestellt, da die ursprünglich festgesetzte Bauform auf große Kritik gestoßen sei. Die Nahversorgung sowie der ÖPNV seien nicht ausreichend vorhanden. Zudem werde sich ein Reihenhaus besser an die Bestandsbebauung anpassen.

 

Am Ende gab Herr Tichelbäcker noch einen Überblick über die weitere Vorgehensweise. Über den Beschluss zum Vorentwurf zur frühzeitigen Beteiligung werde der Rat in seiner Sitzung am 21.12.2022 entscheiden. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung werde dann im 1. Quartal 2023 erfolgen. Im Anschluss erfolge eine Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen sowie gegebenenfalls eine Überarbeitung des Plans und die Erarbeitung eines Entwurfes.

 

Danach finde die Offenlage unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden statt, bevor dann der Satzungsbeschluss erfolge.

 

Herr Benden sah die Planung des Gebietes als eine besondere Herausforderung an, da man bei der Fliegerhorstsiedlung im Bestand plane. Es seien viele Fehler mit dem jetzigen Vorentwurf korrigiert worden.

 

Weiter erkundigte sich Herr Benden danach, ob aufgrund der vorhanden geschützten Tiere, welche sich in der Fliegerhorstsiedlung befinden würden, auch Naturschutzorganisationen, wie z.B. der Nabu bei den Umbaumaßnahmen beteiligt worden seien.

 

Herr Dr. Suder vom Planungsbüro MWM gab an, dass man die allgemeinen Richtlinien/Anweisungen mit in die Planung einbezogen habe. Weitere Aspekte habe man nicht explizit in die textlichen Festsetzungen eingearbeitet. Diese könne man nach Prüfung sicherlich noch mit einbeziehen.

 

Auf Nachfrage antwortete Herr Scholz, dass zunächst ein Mehrfamilienhaus anstelle eines Einfamilienhauses vorgesehen war, um auch Senioren unterzubringen. Ziel sei es gewesen, auch eine soziale Durchmischung zu erreichen um junge und alte Menschen in einem Haus unterbringen zu können. Da aber der ÖPNV nicht ausreichend ausgebaut sei habe man sich bei dem jetzigen Entwurf für ein Einfamilienhaus entschieden. Er machte auch deutlich, dass auch in der frühzeitigen Beteiligung noch Einwände erhoben werden könnten.

 

Frau Becker erkundigte sich, ob bei Starkregen mit einer Überflutung des Rodebaches zu rechnen sei und dadurch die Fliegerhorstsiedlung betroffen sei. Herr Scholz berichtete, dass die in dem Bereich errichteten Regenrückhaltebecken auf ein 100-jährliches Hochwasserereignis ausgelegt seien. Weiter merkte Frau Becker an, dass man auf den Spielplätzen die Bäume inmitten der Plätze errichten solle, sodass diese als Schattenspender dienen könnten.

 

Herr Conrads fragte, ob eine Begrünungsverpflichtung auch für Bestandsgaragen bestehe. Herr Tichelbäcker wies darauf hin, dass eine solche Verpflichtung ausschließlich für neu errichtete Garagen bestehe.

Herr Rainer Jansen regte an, auch die BiMA dazu zu verpflichten, die Garagenhöfe zu begrünen.

Hierzu müsse laut Herrn Tichelbäcker eine privatrechtliche Vereinbarung mit der BiMA getroffen werden. Es sei aber nicht Bestandteil der Bauleitplanung.  


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.