Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 120 der Stadt Geilenkirchen wird gemäß den Planunterlagen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Auf Nachfrage von Herrn Kauhl berichtete Herr Michael Jansen, dass sich der Bebauungsplan inhaltlich nicht geändert habe. Es wurde lediglich festgestellt, dass Unterschiede zwischen der Vermessungsgrundlage aus dem Liegenschaftskataster und der Planurkunde bestünden. Demnach handele es sich nur um eine formelle Änderung, eine erneute Offenlage sei daher nicht erforderlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt..