Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Anregung wird zuständigkeitshalber an die Bürgermeisterin zur Entscheidung nach vorheriger Anhörung der Kreispolizeibehörde verwiesen. Der Ausschuss befürwortet die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Prof.-Mendel-Straße, sofern nach Durchführung des Verwaltungsverfahrens keine rechtlichen Bedenken mehr bestehen.

 

Erweiterter Beschlussvorschlag:

 

Die Anregung wird zuständigkeitshalber an die Bürgermeisterin zur Entscheidung nach vorheriger Anhörung der Kreispolizeibehörde verwiesen. Die Entscheidung erfolgt nach den maßgeblichen verkehrsrechtlichen Vorgaben. Die Verwaltung möge in eigener Zuständigkeit und nach Beteiligung der Kreispolizeibehörde eine entsprechende Entscheidung treffen.

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig beschlossen.

 


Bürgermeisterin Ritzerfeld informierte, der Antrag sei von Herrn Ronkartz als Privatperson gestellt worden. Es handle sich nicht um eine Bürgerinitiative. Zudem schlug sie vor, den Beschlussvorschlag abzuändern, da die Formulierung so gedeutet werden könne, dass dem Ausschuss eine Entscheidungskompetenz zustehe. Dies sei jedoch nicht der Fall. 

Der Satz: „Der Ausschuss befürwortet die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Prof.-Mendel-Straße, sofern nach Durchführung des Verwaltungsverfahrens keine rechtlichen Bedenken mehr bestehen“ solle daher durch: „Die Entscheidung erfolgt nach den maßgeblichen verkehrsrechtlichen Vorgaben. Die Verwaltung möge in eigener Zuständigkeit und nach Beteiligung der Kreispolizeibehörde eine entsprechende Entscheidung treffen.“ ersetzt werden. Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung über den erweiterten Beschlussvorschlag auf.