Sitzung: 07.12.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der
Straßenbeleuchtung „Teilstück Konrad-Adenauer-Straße“ im Innenstadtbereich
werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit der
Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen
richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung.
Gemäß den ergänzenden Vorschriften des § 8a KAG wird ein Förderantrag
gestellt, der die Beitragslast der Beitragspflichtigen bei positiver
Bescheidung zu 100 % übernimmt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich beschlossen.