Beschluss:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen
beschließt einstimmig, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 115
der Stadt Geilenkirchen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach §
3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wird. Die Dauer der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird auf einen Monat
festgelegt.