Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt einstimmig, dass der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wird. Die Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird auf einen Monat festgelegt.