Beschluss:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt einstimmig:
1. Den zügigen Aufbau sowie den kontinuierlichen Betrieb des kommunalen
Energiemanagements.
2. Die Verwaltung wird beauftragt mit den Ergebnissen des
Energiemanagementkonzeptes einen Förderantrag für die Einführung eines
Energiemanagements gemäß Kommunalrichtlinie 4.1.2. zu stellen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Erstzertifizierung des
kommunalen Energiemanagements unter Nutzung des Managementsystems Kom.EMS in
Zusammenarbeit mit der Landesgesellschaft NRW.Energy4climate anzustreben.