Sitzung: 21.12.2022 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt mehrheitlich, dass zum Ersatz des Aufwandes für
die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung „Teilstück Konrad-Adenauer-Straße“
im Innenstadtbereich gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in
Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben werden. Der Anteil der
Beitragspflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung.
Gemäß den ergänzenden Vorschriften
des § 8a KAG wird ein Förderantrag gestellt, der die Beitragslast der
Beitragspflichtigen bei positiver Bescheidung zu 100 % übernimmt.