Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt mehrheitlich, dass zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung „Teilstück Konrad-Adenauer-Straße“ im Innenstadtbereich gemäß § 8 des Kommunal­abgaben­gesetzes (KAG) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben werden. Der Anteil der Beitrags­pflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung.

Gemäß den ergänzenden Vorschriften des § 8a KAG wird ein Förderantrag gestellt, der die Beitragslast der Beitragspflichtigen bei positiver Bescheidung zu 100 % übernimmt.