Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

1.      Für das Schuljahr 2023/2024 wird die kommunale Klassenrichtzahl mit 12 Klassen festgelegt.

 

2.      Die Aufteilung der zu bildenden Eingangsklassen wird wie folgt festgelegt:

KGS Geilenkirchen:                  3 Klassen

GGS Geilenkirchen:                3 Klassen

KGS Teveren:                           1 Klasse

GGS Gillrath:                          2 Klassen

KGS Würm:                             2 Klassen

KGS Immendorf:                      1 Klasse

 

3.      An den Schulen des gemeinsamen Lernens werden die Klassengrößen auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler reduziert, und zwar in den Klassen, in denen gemeinsamer Unterricht erteilt wird. In Härtefällen kann diese Klassengröße in Abstimmung mit der Schulleitung überschritten werden.

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen lehnt den weitestgehenden Beschlussvorschlag mehrheitlich ab.

 

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung über den nächsten Beschlussvorschlag auf.

 

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt einstimmig:

 

1.      Für das Schuljahr 2023/2024 wird die kommunale Klassenrichtzahl mit 12 Klassen festgelegt.

 

2.      An den Schulen des gemeinsamen Lernens werden die Klassengrößen auf maximal 25 Schülerinnen und Schüler reduziert, und zwar in den Klassen, in denen gemeinsamer Unterricht erteilt wird. In Härtefällen kann diese Klassengröße in Abstimmung mit der Schulleitung überschritten werden.

 


Stadtverordnete Thelen merkte an, in der Einladung seien noch die Zahlen aus der BSSK-Sitzung angegeben worden. In dieser Sitzung habe man den Stadtverordneten zugesagt Prognosezahlen zu erhalten, auf deren Grundlagen die Klassenrichtzahl beschlossen werden könne. In der Tischvorlage gebe es nun erhebliche Abweichungen zu den Prognosen.

Außerdem sei es so, dass man 13 statt 12 Klassen bilden könne, sollten sich 277 Kinder anmelden, d. h. nur ein weiteres Kind. Die Stadt habe sich selbst Richtlinien gesetzt, Klassen mit „gemeinsamen Lernen“ wegen des Förderbedarfes auf maximal 25 Kinder zu begrenzen. Bei der aktuellen Aufteilung der 12 Klassen auf die Standorte verstoße die Stadt somit gegen ihre eigenen Richtlinien.

Zudem habe die GGS im Vergleich zur KGS Teveren mehr Möglichkeiten Klassen zwischen inklusivem und nicht inklusivem Lernen aufzuteilen.

 

Erster Beigeordneter Brunen erklärte, in der Vorlage handle es sich um tagesaktuelle Zahlen, die mit den Schulleitungen abgestimmt seien. Es sei richtig, dass eine weitere Anmeldung auch eine weitere Klasse bedeute. Jedoch sei es Zufall, dass das Berechnungsergebnis auf Basis der tagesaktuellen Zahlen genau 12 ergebe.

Zudem gebe das Schulamt entsprechend den einschlägigen Rechtsgrundlagen eine Klassenrichtgröße von 29 Kindern vor. Bis die Stadt diese nicht erreiche, werde das Schulamt keine weiteren Klassen bewilligen, auch wenn sich die Stadt selbst eine niedrigere Grenze setzt. Die Verwaltung habe versucht das realistische Optimum herauszuholen. Eine Bewilligung weiterer Klassen darüber hinaus sei unrealistisch.

 

Stadtverordneter Banzet meinte, dem Schulamt sei bekannt, dass weitere Flüchtlingskinder zu erwarten seien. Er fragte, ob es daher nicht mehr Spielraum gebe.

 

Erster Beigeordneter Brunen antwortete, dies könne man nicht vorwegnehmen. Aktuelle Zahlen und Prognosen seien jedoch bereits eingerechnet. Sollte es zum Schulstart weitere Anmeldungen geben, könne man noch nachjustieren. Daher müsse man die Entwicklung zum Schulstart abwarten. 

 

Stadtverordnete Thelen bemerkte, man müsse lediglich den Klassenrichtwert beschließen. Eine direkte Verteilung der Klassen auf die Standorte sei nicht notwendig. Aktuell würden zudem viele Flüchtlingsfamilien ankommen. Flüchtlingskinder schule man i. d. R. in Klassen des „gemeinsamen Lernens“ ein. Dies betreffe insbesondere Teveren.

 

Erster Beigeordneter Brunen informierte, auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Vergangenheit habe man die Klassen direkt den Schulen zugeordnet. Ein Beschluss ohne Verteilung der Klassen auf die Standorte sei jedoch ebenfalls möglich. Der 15.01. eines Jahres sei Stichtag. Bis dahin müsse der Rat einen Beschluss über die Klassenrichtzahl treffen.

 

Stadtverordnete Thelen stimmte zu.

 

Nach kurzer Diskussion griff Bürgermeisterin Ritzerfeld ein und stellte die Ruhe und Ordnung in der Aula wieder her.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, die Tischvorlage sei zu kurzfristig zugeleitet worden. Eine intensive Auseinandersetzung mit der Thematik sei notwendig. Vor 2-3 Jahren habe man sich daher geeinigt dieses Thema nicht mehr als Tischvorlage einzubringen. Er fragte zudem, wieso eine Zuleitung der Tischvorlage erst nach seiner telefonischen Beschwerde erfolgte. Außerdem sei es richtig, dass seine Fraktion die Verteilung auf die Standorte forderte. Allerdings müsse man in diesen Zeiten flexibler agieren können, daher habe die Fraktion ihre Meinung an dieser Stelle geändert.

 

Erster Beigeordneter Brunen teilte mit, Stichtag sei der 15.01. eines Jahres. Bis zu diesem Zeitpunkt müsse man dem Schulamt die kommunale Klassenrichtzahl mitteilen. Die späte Vorlage sei der Aktualität der Zahlen geschuldet, denn am Vormittag habe es weitere Änderungen gegeben. In der Vergangenheit habe man eine Aufteilung gewünscht. Eine Beschlussfassung ohne Zuteilung sei jedoch ebenfalls möglich. Es gebe einen großen Flüchtlingszuwachs, jedoch seien in Teveren alle Kinder-/Familienplätze belegt und daher sei dort nicht mit größeren Zuzügen zu rechnen.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld fragte, wie man anschließend weiter vorgehen müsse, d. h. wann und in welchem Zusammenhang man Nr. 2 des Beschlussvorschlages in den Rat oder in den HFA einbringen müsse.

 

Erster Beigeordneter Brunen antwortete, das Thema müsse dann nicht erneut in den Rat. Die Verwaltung könne den Rat nachträglich unterrichten.

 

Stadtverordneter Gerads meinte, in Gillrath würden die Anmeldungen immer sehr spät erfolgen. Sollten die Klassen doch größer werden, könne man nichts mehr an den 12 Klassen ändern.

 

Erster Beigeordneter Brunen erklärte, eine Änderung könne bis zum Beginn des Schuljahres erfolgen.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld ergänzte, bei der Zuteilung der Klassen stimme man sich mit den Schulleitungen ab und orientiere sich an deren Sach- und Fachverstand.

 

Stadtverordneter Kravanja sagte, wenn man zugunsten der Flexibilität auf die Zuteilung der Klassen auf die Standorte verzichten wolle, solle man dies ab jetzt auch zukünftig so handhaben. 

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung über den weitestgehenden Beschlussvorschlag auf.