Sitzung: 21.12.2022 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Geilenkirchen beschließt mehrheitlich:
- Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der NEW Niederrhein
Energie und Wasser GmbH entsprechend der beigefügten Synopse wird
zugestimmt.
- Die Vertreter der Stadt
Geilenkirchen in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und in der NEW
Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei den
nächsten Gesellschafterversammlungen zu beschließen.
- Die Aufsichtsratsmitglieder
der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse
zu fassen.
- Herr Landrat Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG
wird ermächtigt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat
zuzustimmen.
Die
Vertreter der Stadt Geilenkirchen in den entsprechenden Gremien werden
ermächtigt, redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages
zuzustimmen.
Stadtverordneter Jansen erklärte, er werde gegen die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 4-8 stimmen. Er finde, einer Muttergesellschaft müsse nicht dasselbe erlaubt werden wie den Tochtergesellschaften. Juristisch sei die vorgebrachte Begründung angreifbar. Zudem rege er an. über die Tagesordnungspunkte 4-8 en-bloc abzustimmen.
Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung über die En-bloc-Abstimmung für die Tagesordnungspunkte 4-8 auf.
Beschluss:
Der Rat beschloss einstimmig über die Tagesordnungspunkte 4-8 en-bloc abzustimmen.