Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt mehrheitlich:

 

  1. Der Änderung des Gesellschaftsvertrags der NEW Niederrhein Energie und Wasser GmbH entsprechend der beigefügten Synopse wird zugestimmt.

 

  1. Die Vertreter der Stadt Geilenkirchen in der Kreiswerke Heinsberg GmbH und in der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei den nächsten Gesellschafterversammlungen zu beschließen.
  2. Die Aufsichtsratsmitglieder der NEW Kommunalholding GmbH werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen.
  3. Herr Landrat Pusch als Aufsichtsratsmitglied der NEW AG wird ermächtigt, der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Aufsichtsrat zuzustimmen.

 

Die Vertreter der Stadt Geilenkirchen in den entsprechenden Gremien werden ermächtigt, redaktionellen Änderungen des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen. 

 

 

 


Stadtverordneter Jansen erklärte, er werde gegen die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 4-8 stimmen. Er finde, einer Muttergesellschaft müsse nicht dasselbe erlaubt werden wie den Tochtergesellschaften. Juristisch sei die vorgebrachte Begründung angreifbar. Zudem rege er an. über die Tagesordnungspunkte 4-8 en-bloc abzustimmen.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung über die En-bloc-Abstimmung für die Tagesordnungspunkte 4-8 auf.

 

Beschluss:

Der Rat beschloss einstimmig über die Tagesordnungspunkte 4-8 en-bloc abzustimmen.