Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussvorschlag:

 

§ 12 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen wird zum 08.02.2023 dahingehend geändert, dass für den Vorsitz des Umwelt- und Bauausschusses, des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur, des Jugendhilfeausschusses und des Rechnungsprüfungsausschusses kein Sitzungsgeld i. S. d. § 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 GO NRW ausgezahlt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 


Stadtverordneter Jansen erklärte, mit einem Verzicht auf Sitzungsgelder für Ausschussvorsitzende und einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung könne man ca. 8.000 Euro pro Jahr einsparen. Der Gesetzesentwurf habe eine Aufwandsentschädigung ursprünglich nur in Städten mit mehr als 100.000 Einwohner vorgesehen. Durch den Gleichheitsgrundsatz habe man den Entwurf jedoch nicht so formulieren können. Daher habe man den Räten die Möglichkeit gegeben, den Gleichheitsgrundsatz auszusetzen und auf die Zahlung von Sitzungsgeldern zu verzichten. Er frage sich, wofür die Vorsitzenden Sitzungsgelder erhalten würden. Der Aufwand der Sitzungsvor- und Nachbereitung sei in größeren Städten wesentlich aufwendiger. Zudem sei dort auch die Anzahl der Tagesordnungspunkte und die Sitzungsdauer erheblich umfangreicher. Spare man diese Gelder ein, könne man ggf. die Whiteboards für die Schulen beschaffen, die aufgrund der Haushaltslage nicht bewilligt wurden. Stadtverordneter Jansen meinte, die Aufwandsentschädigung eines Stadtverordneten sollte auch einem Ausschussvorsitzenden ausreichen.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, sie habe noch keine abschließende Meinung zu diesem Thema. Daher enthalte sie sich. Im Laufe des Jahres wolle die Verwaltung jedoch einen Maßnahmenkatalog präsentieren und mit der Politik sprechen. Mit diesem Thema wolle sie sich daher zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr genauer beschäftigen.

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, rief Bürgermeisterin Ritzerfeld zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag auf.