Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenordnung der Satzung der Stadt Geilenkirchen über die Erhebung von Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen in den oberen vier Jahreseinkommensstufen (ab der Einkommenshöhe von 86.000 €) sukzessive erhöht sowie insgesamt um drei weitere Einkommensstufen oberhalb der bisherigen Deckelung von bisher 110.000 € in den 12.000€-Einkommensschritten erweitert (122.000€, 134.000€ und 146.000€).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Der Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

 


Stadtverordneter Bani-Shoraka sagte, er wolle daran erinnern, wie schwierig es sei die schwächsten Schultern der kommunalen Gesellschaft zu unterstützen. Niemand verlasse eine Kommune, um einen günstigeren Kita-Platz zu erhalten. Dies sei als Ablehnungsgrund des Beschlussvorschlags auszuschließen. Aus diesem Grund wolle er die starken Schulten enger in die Solidaritätsverpflichtung nehmen. Bei einem Jahreseinkommen von 110.000 Euro quetsche man niemanden aus. Die dadurch mehr vereinnahmten Gelder würden der Binnenfinanzierung dienen und die Einkommensschwächeren entlasten.

Darüber hinaus wies Stadtverordneter Bani-Shoraka darauf hin, dass man sich entgegen der Aussage in der Tischvorlage mit anderen Kommunen vergleiche und Anpassungen vornehme, sofern dies möglich sei.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, rief Bürgermeisterin Ritzerfeld zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag auf.