Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB für die Errichtung der Windenergieanlage (WEA 2) mit einer Nennleistung von 6.000 kW, einer Nabenhöhe von 104,13 m, einem Rotordurchmesser von 150 m und einer Gesamthöhe von 179,13 m auf dem Grundstück Gemarkung Geilenkirchen, Flur 70, Flurstück 14 wird erteilt.

 


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.