Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Beigeordneter Scholz erläuterte, dass im Rahmen der Voruntersuchungen zur Erweiterung des Gewerbegebietes Niederheid eine Flächenauswahl getroffen wurde. Diese Flächenauswahl sei Grundlage für Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde und schließlich auch Grundlage für die landesplanerische Anfrage gewesen.

 

Im Zusammenhang mit den ersten Verfahrensschritten zur Änderung des Flächennutzungsplans und innerhalb des Bebauungsplanverfahrens sei dann bemängelt worden, dass eine Berücksichtigung des Bereichs südlich der Lise-Meitner-Straße als potenzielles Erweiterungsgebiet im Rahmen der Flächenauswahl nicht zum Ausdruck gebracht worden sei. Dies sei seitens der Verwaltung damit begründet worden, dass dieser Bereich landesplanerischen Grundsätzen und Zielen entgegenstehe und daher ungeeignet sei.

 

Weiter begrüßte er Frau Müller, Hauptdezernentin des Dezernats 32, Regionalentwicklung Braunkohle, in der Abteilung 3, Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft bei der Bezirksregierung Köln, welche sich freundlicherweise bereit erklärt habe, hierzu aus Sicht der Regionalplanungsbehörde Stellung zu nehmen und digital zugeschaltet war.

 

Frau Müller stellte kurz die Historie des Verfahrens vor. Sie betonte, dass man den Landesentwicklungsplan beachten und die landesplanerischen Ziele umsetzen müsse. Das Plangebiet habe sich auch aus Sicht der Regionalplanungsbehörde als geeignetste Fläche erwiesen. Eine südliche Erweiterung im Anschluss an die Lise-Meitner-Straße sei aus den von der Stadtverwaltung vorgetragenen Gründen landesplanerisch von vorne herein nicht möglich gewesen. Alle anderen Flächen, welche zur Auswahl gestanden hätten (Flächen A, B, C und D) seien für die Realisierung eines Gewerbegebietes ebenfalls nicht geeignet gewesen.

 

Herr Benden betonte, dass auf der ausgewählten Fläche „E“ fast ausschließlich Biolandwirtschaft betrieben werde. Damit eine Fläche einen solchen Status erlange, dauere es 3-5 Jahre. Herr Benden erkundigte sich, ob auch dieser Aspekt mit in die Flächenauswahl berücksichtigt worden sei.

Frau Müller erläuterte, dass man einen Maßnahmenkatalog entwickelt und alle landesplanerisch relevanten Faktoren berücksichtigt habe.

 

Weiter erkundigte sich Herr Benden danach, ob die Problematik des Brückenbauwerks „Von-Humboldt-Straße“ / B 56 bekannt sei. Frau Müller berichtete, dass dies gegebenenfalls gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen NRW analysiert werde.

 

Herr Kauhl betonte, dass die ausgewählte Fläche die geeignetste sei. Man habe eine gute Autobahnanbindung und sie sei zentrumsnah gelegen.

Weiter war Herr Kauhl der Meinung, dass man aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage Anreize für Unternehmen bieten und man Gewerbesteuereinnahmen generieren müsse.