Beschluss:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt einstimmig die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen in der als Anlage beigefügten Form.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt einstimmig die 6. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Geilenkirchen in der als Anlage beigefügten Form.