Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird mit Wirkung ab dem 01.08.2023 dergestalt geändert, dass anstelle der bisher ab dem 01.08.2022 geltenden Elternbeitragstabelle die geänderte Tabelle unter Beibehaltung der unteren Einkommensstufe in Höhe von 30.000,00 € in Kraft gesetzt wird.


Frau Banzet gab an, dass im Vorjahr die Entlastung der Bürger beschlossen worden sei, was diesen eine gewisse Planungssicherheit gegeben habe. Der Beschlussvorschlag sei in dieser Form nicht zielführend und werfe kein gutes Licht auf Politik und Verwaltung. Die Haushaltslage sei bereits im vergangenen Jahr bekannt gewesen.

 

Hierauf gab er Dorner an, diese Bedenken zu teilen. Es bestünde ein Fehlbetrag von 60.000,00 €, sofern keine Anpassung stattfindet.

 

Herr Brunen wies darauf hin, dass in Anbetracht eines Haushaltsdefizits von 4 Mio. € alle Einnahmemöglichkeiten eruiert und auch die Ausgaben überprüft werden müssten. Die Fraktionen hätten in den Haushaltsdebatten dieser Überprüfung zugestimmt. Durch die Anpassung schließe man sich den anderen Jugendämtern im Kreis Heinsberg an. Ein Vergleich mit vielen anderen Beitragssatzungen habe ergeben, dass es kaum ähnlich hohe Freigrenzen bzw. ähnlich hohe Belastungen der oberen Einkommensgruppen gebe. Ferner seien noch keine Klagen über zu hohe Beiträge aus dem übrigen Kreisgebiet bekannt. Positive Rückmeldungen über die bestehende hohe Befreiung in Geilenkirchen seien ebenfalls noch nicht geäußert worden. Im Rahmen der derzeit geltenden Regelung werde lediglich für 30 % der Kinder ein Beitrag erhoben; der Rest sei unter anderem wegen des Bezuges von Sozialleistungen, worunter auch Wohngeld falle, befreit. Aufgrund der Wohngeldreform werde dieser Anteil noch ansteigen. Er wies darauf hin, dass die Trägeranteile auch aus dem städtischen Haushalt erbracht werden. Ferner sehe die Gemeindeordnung die Erhebung von Entgelten und Gebühren als vorrangiges Mittel zur Akquirierung von Einnahmen vor.

 

Hierauf teilte Frau Hennen mit, dass sie der Einkommensgrenze von 27.000,00 € ebenfalls nicht zustimmen werde; mit den restlichen Beiträgen sei sie jedoch einverstanden. Dies begründete sie mit einer mangelnden Verbesserung der Einkommenssituation der Eltern. Frau Banzet gab an, sich diesen Ausführungen anzuschließen.

 

Es bestünde die Möglichkeit, dass Eltern aus Kostengründen den Kitaplatz kündigen und die Kinder zu Hause betreuen würden, warnte Frau Wallraven. Sie schließe sich daher ebenfalls der Position von Frau Hennen an.

 

Das Ziel bestünde in der Schaffung einer ausgewogenen Lösung im Vergleich zu den anderen Jugendämtern des Kreises Heinsberg, gab Herr Brunen bekannt. Eine Beibehaltung der Befreiung bis 30.000,00 € habe ein Defizit von 11.000,00 € zur Folge.

 

Hierauf wandte Herr Benden ein, dass es in der Vergangenheit den Vorschlag gab, zwecks Deckung dieses Fehlbetrages noch Stufen für Eltern im oberen Einkommensbereich einzuführen.

 

Herr Vorsitzender Kappes stellte daraufhin den Vorschlag unter Beibehaltung der Beitragsfreigrenze von 30.000,00 € zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.