Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Die kommissarische Schulleiterin Frau Breuer führte durch die Schule. Anschließend wurden Videos der besichtigten Räumlichkeiten auf der Leinwand präsentiert.

 

Auf Nachfrage des Herrn Pütz teilte Frau Breuer mit, dass an der KGS Teveren zwar Kinder im gemeinsamen Lernen beschult würden, jedoch derzeit keine Kinder mit körperlichen Behinderungen die Schule besuchen würden. In den vergangenen Jahren sei ein Kind mit Sehbehinderung an der Schule beschult worden. Durch ein eigens beschafftes Gerät habe das Kind gleichsam am Unterricht teilnehmen können. Auf Nachfrage der Frau Brandt teilte Frau Breuer mit, dass Integrationshelfer für Kinder nur durch die Eltern, nicht aber durch die Schule beantragt werden könnten. Derzeit sei an der Schule ein Integrationshelfer eingesetzt.

Als zusätzlicher Raumbedarf wurden durch Frau Breuer ein Snoozelraum für Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf, ein zusätzlicher Differenzierungsraum für GL-Kinder und ein Besprechungszimmer für Elterngespräche benannt. Frau Savelsberg erfragte, ob es für gehbehinderte Kinder eine Möglichkeit gäbe in der KGS Teveren beschult zu werden. Frau Breuer antwortete, dass aufgrund der fehlenden Barrierefreiheit keine Möglichkeit zur Beschulung von Rollstuhlfahrern bestünde. Kinder, die kurzzeitig auf Krücken angewiesen seien, würden durch die Mitschüler entsprechend unterstützt.