Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Anbringung einer Rampenanlage im Bereich des Haupteingangs an der alten Schule in Geilenkirchen-Grotenrath durch den Stadtbetriebshof wird beschlossen. Sobald der Haushalt 2023 durch den Kreis Heinsberg genehmigt ist, soll mit den Arbeiten begonnen werden.

 


Beigeordneter Scholz erklärte auf Nachfrage, dass mögliche Förderungen immer beachtet würden. Der Bau der Rampe sei dringend notwendig und solle nicht bis zu einer möglichen Fördergenehmigung zurückgestellt werden. Der barrierefreie Zugang sei für verschiedene Veranstaltungen für gehandicapte Bürgerinnen und Bürger dringend notwendig.

 

Herr Pütz begrüßte den Bau der Rampe und ergänzte, dass eine Förderung durch den LVR im Bestand ausgeschlossen sei. Ob eine Förderung durch die „Aktion Mensch“ möglich sei, müsse man in Erfahrung bringen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.