Bürgermeisterin Ritzerfeld informierte, die Kommunalaufsicht habe den Haushalt 2023 genehmigt. Die vorläufige Haushaltsführung sei daher seit dem 02.03.2023 beendet. Die Genehmigung sei jedoch mit Auflagen erteilt worden. Mit der vorgelegten Planung könne zwar die Haushaltssicherung vermieden werden, jedoch fordere der Kreis den Nachweis ein, dass trotzdem eine Reduzierung des Defizits in Angriff genommen werde. Die Notwendigkeit, Ausgaben zu hinterfragen, zu reduzieren und Einnahmen zu steigern, bestehe also unverändert fort.

 

Weiterhin habe der Landesbetrieb Straßen.NRW der Stadt mitgeteilt, dass er bei der Bezirksregierung Köln die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau des Geh- und Radweges zwischen Nirm und Randerath (L 42) beantragt habe.

 

Zuletzt wies Bürgermeisterin Ritzerfeld darauf hin, dass das Statistische Landesamt eine Erhebung, genannt „Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023“, durchführe und dafür freiwillige Bürgerinnen und Bürger suche. Die Aufgabe der teilnehmenden Haushalte sei es, über einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Monaten ihre Einnahmen und Ausgaben vollständig in einem Haushaltsbuch zu dokumentieren. Ziel sei es, herauszufinden, wie viel Geld den Haushalten zur Verfügung stehe und wie es ausgegeben werde. Als Aufwandsentschädigung würden die Haushalte eine Prämie von bis zu 175 Euro erhalten. Entsprechende Flyer seien für interessierte Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro erhältlich.