Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes mit Anlagen wird in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung einschließlich des Maßnahmenplanes 2022 bis 2027 beschlossen. Die erforderlichen Mittel sollen in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitgestellt werden. Die beabsichtigten Schutzziele werden inkl. einem Erreichungsgrad von mindestens 90 % festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld bedankte sich bei Herrn Käser, Herrn Dechêne und Herrn Büsselberg für die tolle Arbeit in diesem Großprojekt.

 


Herr Käser vom Ingenieurbüro „antwortING – Beratende Ingenieure PartGmbB“ hielt eine Präsentation über den Entwurf des Brandschutzbedarfsplans. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Stadtverordneter Speuser sagte, der Rat sei in der Verantwortung eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Daher müsse der Rat Grundvoraussetzungen festlegen und die wichtigen hohen Anforderungen erfüllen, um weiterhin eine hauptamtliche Feuerwehr zu vermeiden. Dafür seien umfangreiche Maßnahmen erforderlich. Zudem sei das Thema Förderung des Ehrenamtes wichtig. In dem Zusammenhang wies er auf S. 47 des Brandschutzbedarfsplans hin. Dort stehe, man benötige mindestens eine weitere Stelle. Der Rat müsse daher in die Aufrechterhaltung des Schutzniveaus investieren. Es würden zahlreiche zivilschutzrechtliche Aufgaben hinzukommen, bedingt durch Hochwasser, Corona, den Ukrainekrieg etc. Man müsse frühzeitig handeln. Die Abteilung leiste gute Arbeit, sei jedoch schon jetzt ausgelastet. Er bat die Verwaltung bei Neueinstellungen für das Ehrenamt zu werben. Weiterhin bedankte er sich im Namen der CDU-Fraktion bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit im Zusammenhang mit dem Brandschutzbedarfsplan.

 

Stadtverordneter Benden bedankte sich für den Vortrag. Er betonte, die Beteiligten würden seit ca. 1,5 Jahren an der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplans arbeiten. Die Wertschätzung dieser Arbeit habe er seitens der Politik im interfraktionellen Gespräch am 22.02.2023 vermisst. Von fünf Fraktionsvorsitzenden seien lediglich zwei erschienen. In dem Rahmen habe man detailliertere Informationen vermittelt und Fragen stellen können. Er sei froh über die tolle Arbeit, wodurch die Ausnahmegenehmigung voraussichtlich wieder erteilt werde. Aktuell könne sich die Stadt keine Berufsfeuerwehr leisten. Zum Vortrag erklärte er, es sei wichtig gewesen erneut zu betonen, dass die Stadtentwicklung eine wichtige Rolle im Bezug zur Stadtentwicklung, insbesondere Future-Site-InWEST und die Neubaugebiete in Lindern, spiele. Die Feuerwehren in Nirm und Würm können bei dieser Erweiterung die Haltung des Schutzniveaus nicht leisten, insbesondere bei der Ansiedlung großer Unternehmen und einer großen Anzahl an neuen Wohnhäusern. Der Rat müsse frühzeitig die entsprechenden Weichen stellen. Dazu würden u. a. die Themen Feuerwehrgerätehäuser und Fahrzeugbestand zählen, welche mit hohen Kosten verbunden seien. Man müsse jetzt denken und planen. In den jährlichen Gesprächen mit der Feuerwehr würden diese zurückmelden, die Feuerwehr übernehme Aufgaben, welche in anderen Kommunen durch den Bauhof erledigt werden, z. B. die Beseitigung von Ölspuren. Dies sei keine originäre Aufgabe der Feuerwehr. Es sei wichtig die Ehrenamtler mit wichtigen originären Feuerwehraufgaben zu beauftragen, da diese i. d. R. hauptberuflich einer anderen Arbeit nachgehen. Er bedankte sich für die geleistete Arbeit dieses leistungsstarken Teams.

 

Stadtverordneter Gerads fragte, ob durch den Ausbau des Gewerbegebietes Lindern eine Berufsfeuerwehr vorgeschrieben sei. Im Ruhrgebiet gebe es zudem fast in jedem Unternehmen eine Werksfeuerwehr.

 

Herr Käser antwortete, dabei handle es sich um eine Einzelfallprüfung. Werksfeuerwehr sei ein sehr spezielles Thema und hänge auch von der Art des Unternehmens ab. Im Ruhrgebiet gebe es viele komplexe Unternehmen.

Stadtverordneter Gerads fragte, ob Herr Käser eine Einschätzung in Bezug auf Geilenkirchen abgeben könne.

 

Herr Käser antwortete, eine Antwort hänge von vielen Faktoren ab. Bei chemischer Industrie komme es häufig zur Errichtung einer Werksfeuerwehr. Die Hürden seien jedoch sehr hoch. Er wies darauf hin, dass es sich bei einer Stadtentwicklung um einen Prozess handle, der nicht von heute auf morgen umgesetzt werde. Dies sei entsprechend auf die Notwendigkeit einer Berufsfeuerwehr anzuwenden. Man müsse die Entwicklung beobachten, um konkrete Maßnahmen zu treffen. In Betracht komme zudem eine interkommunale Zusammenarbeit der Feuerwehren im Kreis. 

 

Stadtverordneter Bani-Shoraka erklärte, das Wachstum einer Stadt führe nicht nur zu höheren Einnahmen, sondern auch zu höheren Ausgaben.

 

Stadtverordneter Ronneberger fragte, inwieweit die personelle und materielle Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes z. B. das unvorhergesehene Hochwasser berücksichtige und ob dieses in Bereichen Ausstattung und Compliance berücksichtigt worden sei.

 

Herr Käser antwortete, die Veränderung der Gefährdungslage könne man jederzeit anpassen. Man müsse sich künftig auf Veränderungen, z. B. durch vermehrte Vegetationsbrände, Hochwasser und andere unvorhergesehene Ereignisse, einstellen und dann entsprechend nachsteuern. Die Feuerwehr überwache dies fortlaufend.

 

Herr Büßelberg ergänzte, bereits jetzt habe es im laufenden Geschäft zahlreiche Anpassungen gegeben. Die veränderte Gefahrenlage habe man im Entwurf des Brandschutzbedarfsplans bereits berücksichtigt.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, der Brandschutzbedarfsplan sei für die Stadt immens wichtig und die Aufstellung sei ein fruchtbarer Prozess gewesen. Die Ausnahmegenehmigung sei in greifbarer Nähe. Es würden durch den Brandschutzbedarfsplan Kosten auf die Stadt zukommen, die jedoch geringer seien als eine hauptamtliche Wache. Das alles dürfe nicht nur auf dem Papier stehen, sondern müsse auch umgesetzt werden, damit die Feuerwehr weiterhin gut funktioniere. Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, rief Bürgermeisterin Ritzerfeld zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag auf.