Die Ordnungsbehördliche Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen in der Innenstadt von Geilenkirchen im Jahr 2023 wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.
Stadtverordneter Benden betrat den
Ratssaal.
Stadtverordneter Ronneberger meinte, man
solle die Verkaufsstellen nicht nur in der Innenstadt, sondern auch am
Friedlandplatz und Gerbergasse offenhalten.
Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, in
der Vorlage gehe es lediglich um die Terminfestlegung der verkaufsoffenen
Sonntage.