Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Michael Wessel von der Firma BMR stellte das Thema „Ausbau der Windenergie in Geilenkirchen“ unter dem Aspekt des kommenden Wind-an-Land Gesetzes vor. Die hierzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Das Unternehmen BMR beschäftige sich bereits seit 20 Jahren mit erneuerbaren Energien (Windenergieanlagen sowie Solaranlagen).

Seit kurzer Zeit beschäftige sich das Unternehmen zudem mit dem Thema Energiegewinnung aus Wasserstoff.

 

Er informierte über das neue Wind-an-Land-Gesetz, welches zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen am 01.02.2023 in Kraft getreten sei. 2 % der bundesweiten Flächen sollen für Windenergie zur Verfügung stehen, um die aktuell ausgebaute Leistung von ca. 60 Gigawatt bis 2035 auf ca. 160 Gigawatt zu erhöhen.

 

Nordrhein-Westfalen werde vom Bund ein Flächenbeitragswert von 1,8 % bis 2032 zugeordnet. Als Zwischenziel sei ein Flächenbeitragswert von 1,1 % bis 2027 festgelegt worden. Der aktuelle Flächenbeitragswert liege bei ca. 0,7 % der Landesfläche.

 

Weiter erläuterte Herr Wessel die wesentlichen Änderungen des Wind-an-Land-Gesetzes. Hier berichtete er, dass der Regionalplan die ausgewiesenen Zonen in Flächennutzungsplänen übernehme und ab 2027 Windenergiegebiete ausweise, um das Flächenbeitragsziel zu erreichen.

 

Herr Wessel wies darauf hin, dass die Kommunen derzeit noch eigenständig Gebiete für die Errichtung von Windenergieanlagen ausweisen könnten.

 

Weiter stellte er die ausgewiesenen Potentialflächen im Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen vor.

 

Er wies darauf hin, dass ein genauer Zielwert für Geilenkirchen nicht vorliege.

 

Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände und unter Berücksichtigung des Ausschlusses durch Gewerbegebiete und Naturschutzgebiete sowie Anflugradar, Einflugschneise und Bauhöhenbegrenzung durch Circling, Ausschluss durch Waldgebiete bestehe auf dem Stadtgebiet Geilenkirchen die Möglichkeit bis zu 8 Windenergieanlagen zu errichten.

 

Bis zu 6 Windenergieanlagen können im Bereich Tripsrath errichtet werden, welche jährlich ca. 60.000 Megawattstunden produzieren können. Damit könne man 15.000 Haushalte jährlich mit Strom versorgen. Weitere bis zu zwei Anlagen könne man noch zwischen Beeck und Lindern errichten. Diese zwei Anlagen würden eine jährliche Leistung von 20 000 Megawattstunden produzieren.

 

Abschließend ging Herr Wessel noch kurz auf den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft im Kreis Heinsberg ein.

 

In der sich anschließenden Diskussionsrunde wies Herr Schumacher darauf hin, dass es viele Windkraftanlagen gebe, welche stillstehen würden. Hier müsse man die Netzleitungen entsprechend weiter ausbauen und den Strom speicherbar machen.

 

Herr Henke regte an, mehr Bürger bei der Neuerrichtung von Windenergieanlagen zu beteiligen und an der Nutzung teilhaben zu lassen. Herr Wessel berichtete, dass dieses Thema derzeit auch geprüft werde.

 

Herr Franken erkundigte sich nach der möglichen Lärmbelästigung und den Schattenwurf der Windenergieanlagen. Herr Wessel berichtete, dass man die gesetzlichen Regelungen einhalten werde. Die Überwachung werde durch die zuständigen Behörden durchgeführt.