Sitzung: 22.03.2023 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Beschluss:
1. Der gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss der Stadt Geilenkirchen nebst Lagebericht und Anhang vom 23.08.2022 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 102 GO NRW geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im Bestätigungsvermerk festgehalten. Der geprüfte Jahresabschluss 2021 wird hiermit durch den Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2021 nebst Lagebericht und Anhang durch den Rat der Stadt Geilenkirchen wird der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 1.860.044,64 € durch die Aufzehrung der Ausgleichsrücklage und einer Entnahme aus der Allgemeine Rücklage gedeckt.
3. Die Bürgermeisterin wird gebeten, den festgestellten Jahresabschluss 2021 samt Anlagen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der festgestellte Jahresabschluss ist öffentlich bekanntzumachen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.