Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Geilenkirchen beschließt die Nachbesetzung der Ausschüsse und Drittorganisation in der als Anlagen beigefügten Form.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.

 


Stadtverordneter Kleinen wies darauf hin, dass der verstorbene Stadtverordnete Krückels als Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses eingetragen sei. Er meinte, dies müsse vor der Beschlussfassung korrigiert werden.

 

Erster Beigeordneter Brunen erklärte, der Wahlprüfungsausschuss tage einmalig nach der Kommunalwahl, dann sei seine Aufgabe erfüllt. Aus diesem Grund sei der Ausschuss nicht neu zu besetzen. Er sei lediglich vollständigkeitshalber aufgeführt.

 

Mangels weiterer Wortmeldungen rief die Bürgermeisterin zur Abstimmung auf.