Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte 2. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a KAG NRW wird beschlossen.

 

 


Herr Beigeordneter Scholz erläuterte dem Ausschuss, dass die beigefügten Anlagen der Vorlage eine Planung der zu sanierenden Straßen seien. Verschiedene Projekte konnten in der Vergangenheit noch nicht umgesetzt werden und seien in die Planung wieder aufgenommen worden. Auch die Projekte, die in der Zukunft lägen, seien vorerst nur Planungen und keine verbindlichen Aussagen.

 

Laut Herrn R. Jansen solle überlegt werden, die energetischen Maßnahmen (Straßenbeleuchtung) eventuell vorzuziehen.

 

Des Weiteren sprach Herr Küppers an, dass die Gemeindeverbindungsstraße zwischen Prummern und Beeck auf Höhe der Abgrabung vor einiger Zeit bereits saniert wurde. Bei einer Erneuerung solle der Betreiber der Abgrabung auf Grund der Nutzung durch Lastkraftwagen an den Kosten beteiligt werden. Dies sei als Bedingung Gegenstand der Abgrabungsgenehmigung.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.