Frau Slupik erfragte den Sachstand des alten Postgebäudes an der Bahnhofstraße. Herr Beigeordneter Scholz erläuterte daraufhin dem Ausschuss, dass dem Bauherrn bereits eine Baugenehmigung zur Sanierung erteilt wurde. Auf Grund der Kostenentwicklung sei das Bauprojekt jedoch zurückgestellt worden. Seitens der Verwaltung wurde den Ausschussmitgliedern zugesichert, den Bauherrn nochmals anzusprechen.

 

Herr Ronneberger fragte, warum auf der Gillrather Straße und Kirchstraße weiterhin nur jede zweite Straßenbeleuchtung zur Nachtzeit in Betrieb sei. Des Weiteren seien Straßenlaternen mit einer roten Banderole zur Nachtzeit in Betrieb. Die rote Banderole stehe im Regelfall dafür, dass diese Straßenbeleuchtung zur Nachtzeit abgeschaltet werde. Herr Beigeordneter Scholz erläuterte daraufhin, dass bei der veralteten Straßenbeleuchtung nur jede zweite Laterne in den Nachtzeiten in Betrieb sei. In Bezug auf die roten Banderolen teilte er mit, dass dies nochmals kontrolliert und geprüft werde.

 

Des Weiteren merkte Herr Ronneberger an, dass in der Kirchstraße/Ecke Besenbindergasse eine Gefährdung der Öffentlichkeit an einem vermeintlich städtischen Objekt bestünde. Hierzu wurde der Wunsch geäußert, diesen Sachverhalt aufzunehmen und dies zu prüfen. Herr M. Jansen sowie Herr Beigeordneter Scholz sicherten dies zu.

 

Herr Savelsberg berichtete, dass ihm aufgefallen sei, dass offengelegte Straßen und Gehwege durch die Bauarbeiten der Verlegung von Glasfaserleitungen nicht in ihren Ursprungszustand zurückgebaut würden. Herr Scholz merkte an, dass bereits Gespräche mit der Firma geführt würden, die mit der Verlegung der Glasfaserleitungen beauftragt wurde. Eine Baustelle wurde bereits stillgelegt, da seitens der Verwaltung zu den Ausführungen Einwände bestünden.

 

Herr Pütz erfragte, ob es in Sachen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen und Beleuchtung an der Kirche in Gillrath einen Fortschritt gebe. Frau Bürgermeisterin Ritzerfeld merkte daraufhin an, dass am 25.04.2023 ein Termin mit Straßen NRW stattgefunden habe, bei dem dieses Thema angesprochen wurde. Dort wurde bestätigt, dass in kurzer Zeit eine Umsetzung stattfinden würde. Seitens der Stadt wurde angemerkt, dass man die Umsetzung der Fahrbahnmarkierung bezüglich des Zebrastreifens auf Kosten von Straßen NRW veranlassen könne.

 

Herr Ronneberger lobte die Einführung des Mängelmelders. Wenn dort vorgefundene Mängel oder Defekte gemeldet würden, seien diese innerhalb von wenigen Tagen durch den städtischen Bauhof oder durch die Verwaltung beseitigt.

 

Weiterhin sprach Herr Pütz den Behindertenparkplatz vor dem Verwaltungsgebäude an. Dort seien nun zwar die losen Pflastersteine befestigt worden, aber dies sei keine langfristige Lösung, da sich Pflastersteine immer wieder lösen würden. Herr Beigeordneter Scholz merkte hierzu an, dass bei einer Neugestaltung des Behindertenparkplatzes die gesamte Zufahrt des Rathauses kostenintensiv verändert werden müsse. Die Gefahrenstellen durch die losen Pflastersteine seien nun durch die Befestigungen behoben worden. Weiterer Handlungsbedarf würde aktuell nicht bestehen.  

 

Herr Volles stellte die Frage, wie zum Thema „Klageverfahren im Bereich Hallenbad“ ein Vergleich herbeigeführt werden könne, wenn die Sanierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen seien. Aktuell fänden auf Grund abgeplatzter Fliesen weitere Sanierungsarbeiten im städtischen Hallenbad statt. Herr Beigeordneter Scholz begründete dies, indem er erklärte, dass es sich in dem Vergleich alleine um die Rohbaumaßnahmen handele und somit die Arbeiten an den Fliesen kein Bestandteil des Vergleichs seien.