Beschlussvorschlag:

 

1.        Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

2.        Es wird beschlossen,

 

a)         den Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich - mit der Gelegenheit für die Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen - auszulegen und

b)        gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 


Herr M. Jansen erklärte, dass die Planunterlagen im Vorfeld der Offenlage mit der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde der Flächennutzungsplanänderung abgestimmt worden seien. Hierbei sei festgestellt worden, dass formaljuristisch ein Begriff getauscht werden solle. Konkret wird im Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme Nr. 10 - Landesbetrieb Wald und Holz das Wort „abgegraben“ durch „betrieblich in Anspruch genommen“ ersetzt. Die aktualisierte Version werde zur Ratssitzung bereitgestellt. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.