Sitzung: 27.04.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Vorlage: 2781/2023
Beschlussvorschlag:
1.
Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der
Verwaltung beschlossen.
2.
Es wird beschlossen,
a)
den Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplans der
Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich - mit der Gelegenheit für die Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen -
auszulegen und
b)
gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der
Begründung einzuholen.
Herr M. Jansen erklärte, dass
die Planunterlagen im Vorfeld der Offenlage mit der Bezirksregierung Köln als
Genehmigungsbehörde der Flächennutzungsplanänderung abgestimmt worden seien.
Hierbei sei festgestellt worden, dass formaljuristisch ein Begriff getauscht
werden solle. Konkret wird im Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur
Stellungnahme Nr. 10 - Landesbetrieb Wald und Holz das Wort „abgegraben“ durch
„betrieblich in Anspruch genommen“ ersetzt. Die aktualisierte Version werde zur
Ratssitzung bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.