Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Erweiterter Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird mit Wirkung ab dem 01.08.2023 mit der Maßgabe beschlossen, dass in der vorgelegten Beitragstabelle die erste Einkommensstufe auf 27.000 Euro festgesetzt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

 

 


Stadtverordneter Schumacher meinte, die Einkommensgrenzen für die Erhebung von Elternbeiträgen sollten kreiseinheitlich sein. Dies würde bedeuten, dass die erste Einkommensstufe mit 27.000 Euro beginne. Er beantragte die entsprechende Erweiterung des Beschlussvorschlages.

 

Stadtverordneter Kravanja erklärte, das Thema sei bereits ausführlich im Jugendhilfeausschuss diskutiert worden. Er wolle an der ersten Einkommensgrenze von 30.000 Euro festhalten und nicht von der Vorberatung abweichen. Dies diene dem Schutz von Menschen mit geringem Einkommen.

 

Stadtverordneter Banzet sagte, er schließe sich den Argumenten von Stadtverordnetem Kravanja an. Er lehne eine Erhöhung der Beiträge in diesem Jahr grundsätzlich ab.

 

Stadtverordneter Jansen meinte, er finde es befremdlich, dass im Jugendhilfeausschuss, in dem auch Vertretungen der CDU seien, einstimmig für die Beitragsgrenzen ab 30.000 Euro abgestimmt worden sei und sich die CDU nun anders äußere. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wolle nicht von dem Beschlussvorschlag abweichen.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld teilte mit, bei der Entscheidungsfindung für den Beschlussvorschlag sei der Jugendhilfeausschuss mit seinem Fachwissen beteiligt gewesen. Dies sei richtig und zielführend, daher finde sie es schwierig in der Beratungsfolge vom Beschlussvorschlag abzuweichen. Allerdings habe die Verwaltung bereits in der Vorlage für den Jugendhilfeausschuss mitgeteilt, dass sie zur Einkommensgrenze ab 27.000 Euro zurückkehren wolle. Sie werde daher für den erweiterten Beschlussvorschlag stimmen.

 

Stadtverordneter Conrads informierte, den in einer Vorberatung gefassten Entscheidungen oder Beschlussvorschlägen eines Ausschusses müsse man nicht folgen. Vor fünf Monaten habe man ausführlich über den städtischen Haushalt gesprochen und festgehalten, man müsse restriktiv vorgehen, um Einsparungen zu erzielen. Hier biete sich eine Möglichkeit, die die Verwaltung wahrnehmen müsse.

 

Stadtverordneter Kravanja bemerkte, es sei ehrenwert den städtischen Haushalt sanieren zu wollen, jedoch solle man dies nicht auf Kosten von Personen mit ohnehin geringem Einkommen tun.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung über den erweiterten Beschlussvorschlag auf.