Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

 „Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird mit Wirkung ab dem 01.08.2023 mit der Maßgabe beschlossen, dass in der vorgelegten Beitragstabelle die erste Einkommensstufe auf 27.000 Euro festgesetzt wird.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Erste stellvertretende Bürgermeisterin Hennen rief zur Abstimmung über den erweiterten Beschlussvorschlag auf.

 

Beschluss:

 

„Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege im Jugendamtsbezirk Geilenkirchen wird mit Wirkung ab dem 01.08.2023 mit der Maßgabe beschlossen, dass in der vorgelegten Beitragstabelle die erste Einkommensstufe auf 30.000 Euro festgesetzt wird.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.


Stadtverordnete Banzet meinte, der Tagesordnungspunkt sei bereits im Jugendhilfeausschuss ausführlich diskutiert worden. Man wolle insbesondere junge Familien und Alleinerziehende entlasten. Zudem seien die Beiträge erst zum 01.08.2022 angepasst worden. Man könne mit der Reduzierung der untersten Einkommensgrenze lediglich 11.000 Euro einsparen. Doch dies sei an dieser Stelle der falsche Weg. Stadtverordnete Banzet stellte den Antrag, dass die unterste Einkommensgrenze mit 30.000 Euro beginnen solle.

 

Stadtverordneter Benden kritisierte, der in der Vorlage genannte Beschlussvorschlag habe im Haupt- und Finanzausschuss eine Mehrheit gefunden. Man versuche so auf Kosten der schwachen Einkommensgruppen den städtischen Haushalt zu sanieren. Auf der anderen Seite halte man jedoch an hohen Aufwandsentschädigungen für Stadtverordnete fest. Die potenzielle Einsparung von 11.000 Euro sei bei einem 90 Mio. Euro Haushalt ein Tropfen auf dem heißen Stein. Jeder einzelne Fraktionsvorsitzende erhalte mehr als 11.000 Euro Aufwandsentschädigung pro Jahr. Hinzu würden die Entschädigungen für Ortsvorsteher und Ausschussvorsitzende kommen. Bei einem Jahreseinkommen von 27.000 Euro brutto würden Familien maximal 1.700 Euro netto im Monat verbleiben. Hinzu komme die Einkommensbelastung durch die Inflation. Die CDU wolle, dass Familien davon dann noch bis zu 175 Euro jährlich an Kita-Beiträgen zahlen müssen. Dies sei der falsche Weg. Außerdem erwarte er eine Entschuldigung von Stadtverordnetem Conrads in Richtung der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für seine getätigten Aussagen, die auch in der Zeitung zu lesen gewesen seien. Er wolle klarstellen, man könne den Mitgliedern ihr Fachwissen nicht einfach absprechen, da diese zum Teil über 30 Jahre Berufserfahrung vorweisen. Außerdem sei der Jugendhilfeausschuss Teil des Jugendamtes und seine Entscheidungen und Rechte damit sehr umfassend. Dies sehe auch der LVR so. Zudem haben alle Ratsmitglieder die Besetzung der Ausschüsse mitgetragen.

 

Stadtverordneter Kravanja meinte, die Fraktion Bürgerliste sei gegen die Herabsetzung der unteren Einkommensgrenze auf 27.000 Euro. Ein Jahresbruttoeinkommen von 27.000 Euro sei nicht viel im Vergleich zum Bürgergeld. Man müsse dies im Verhältnis sehen. Zum Teil würden Familien bereits mit diesem Einkommen ins Sozialnetz fallen. Dies könne daher nicht der richtige Weg sein. Die Fraktion werde den Antrag daher heute ablehnen.

 

Stadtverordneter Schumacher erklärte, die CDU bevorzuge eine kreiseinheitliche Lösung. Alle anderen Kommunen im Kreis Heinsberg würden mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 27.000 Euro starten. Nur Geilenkirchen nicht. Er wolle sich zudem nicht über die Vorberatung oder Meinung des Jugendhilfeausschusses hinwegsetzen oder deren Fachlichkeit herabwürdigen. Allerdings könne es in einer Beratungsreihenfolge mit mehreren Vorberatungen auch zu anderen Entscheidungsmöglichkeiten kommen, wie es vorliegend geschehen ist. Die CDU-Fraktion befürworte die kreiseinheitliche Lösung. 

 

Stadtverordneter Benden meinte, die Beitragstabellen seien kreisweit nicht einheitlich. Außer in Geilenkirchen würden sie zwar mit 27.000 Euro beginnen, innerhalb der Tabelle gebe es jedoch Abweichungen. Daher sei die Argumentation der CDU nicht nachvollziehbar. Auch, da die Abstimmung im Jugendhilfeausschuss, dem auch CDU-Mitglieder angehören würden, einstimmig gewesen sei. Er fragte Stadtverordneten Kappes, wie er die abweichende Meinung der CDU als Ausschussvorsitzender des Jugendhilfeausschusses vertreten könne.  

 

Stadtverordneter Weiler meinte, kein Mitglied der CDU spreche den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses ihre Fachlichkeit ab. Die Fachlichkeit dort beziehe sich jedoch auf Jugendarbeit. Kernproblem des Beschlussvorschlages sei jedoch die Finanzlage der Stadt. Daher sei der Tagesordnungspunkt sinnvollerweise auch im Haupt- und Finanzausschuss beraten worden.

 

Stadtverordneter Jansen sagte, im Interview für den Zeitungsartikel habe Stadtverordneter Conrads den Ausschussmitgliedern ihre Fachlichkeit abgesprochen. Zudem sei die Aussage von Stadtverordnetem Weiler, Finanzentscheidungen würden nichts mit Jugendarbeit zu tun haben, falsch.

 

Stadtverordneter Kappes erklärte, als Ausschussvorsitzender des Jugendhilfeausschusses wolle er die Beiträge gerne grundsätzlich abschaffen. Als Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses und als Ratsmitglied müsse er sich jedoch auch um die Finanzierung kümmern. Das Vorhaben zu realisieren sei nur möglich, wenn Bund oder Land die Finanzierung übernehme. Die Stadt könne dies nicht leisten. Daher versuche er im Spagat eine Entscheidung zu treffen.

 

Stadtverordnete Banzet meinte, die Situation habe sich seit der letzten Änderung im August 2022 nicht grundlegend geändert. Die Fachlichkeit des Jugendhilfeausschusses habe im vergangen Jahr niemand angezweifelt. Außerdem könne Geilenkirchen in dem Beispiel auch Vorreiter sein und Wege aufführen, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten.

 

Stadtverordneter Kravanja sagte, Stadtverordneter Schumacher habe die Entscheidung der CDU mit der Kreiseinheitlichkeit und die Stadtverordneten Weiler und Kappes mit dem städtischen Haushalt begründet. Dies sei widersprüchlich. Ein Betrag von 11.000 Euro rette keinen Haushalt. Lediglich zu sparen, sei zudem der falsche Ansatz für eine Entscheidung in der Sache.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, wenn ein Kind keine Kita besuchen könne, da die Eltern den Beitrag nicht bezahlen können, betreffe dies die frühkindliche Bildung. Die gesamte schulische Laufbahn könne dadurch beeinflusst werden. Für die Beratung solcher Aspekte seien Fachleute notwendig. Diese gebe es im Jugendhilfeausschuss und eben diese haben begründet, wieso die Einkommensgrenze nicht herabgesetzt werden solle. In der Angelegenheit würde es eben nicht nur um Finanzen gehen. Er meinte, alle Informationen würden bereits im Jugendhilfeausschuss vorgelegen haben. Eine klare Linie des Vorsitzenden sei notwendig.

 

Mangels weiterer Wortmeldungen rief Erste stellvertretende Bürgermeisterin Hennen zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag in der Vorlage auf.