Sitzung: 10.05.2023 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Vorlage: 2781/2023
Beschluss:
1. Die Abwägung der im Rahmen der
frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der
frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem
Vorschlag der Verwaltung beschlossen.
2.
Es
wird beschlossen,
a)
den Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Geilenkirchen
mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich -
mit der Gelegenheit für die Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen -
auszulegen und
b) gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf
und der Begründung einzuholen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen.