Sitzung: 10.05.2023 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Beschluss:
Die im beigefügten Entwurf aufgeführten Personen werden für den Bereich der Stadt Geilenkirchen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten und den Strafkammern des Landgerichts für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen.