Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschluss:

 

Die im beigefügten Entwurf aufgeführten Personen werden für den Bereich der Stadt Geilenkirchen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen bei den Schöffengerichten und den Strafkammern des Landgerichts für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.