Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Förderverein Jugendhaus Franz von Sales e.V. vertraglich zu vereinbaren, im Falle der Weiterführung des Regenbogenprojekts in der Zeit vom 01.05.2023 bis 31.12.2023 einen Betriebskostenzuschuss zu leisten. Der Zuschuss beträgt 5 % der tatsächlich entstehenden Gesamtkosten, höchstens 5 % der laut Bewilligungsbescheid des Landschaftsverbandes Rheinland förderfähigen Gesamtkosten.

 


Zu Beginn seiner Präsentation wies Herr Barwinski darauf hin, dass das Logo des Regenbogenprojektes durch die Jugendlichen selbst entworfen sei. Das Regenbogenzentrum sei im August 2020 in der Haihover Straße gestartet; zuvor habe es seit Mai des Vorjahres ein Beratungsangebot im evangelischen Gemeindezentrum gegeben. Im Juli 2021 sei man aufgrund von Platzmangel in den Bürgertreff, Gerbergasse 23, umgezogen. Im Mai 2023 seien weitere Räume in der Gerbergasse 20 – 22 eingerichtet und ein hauptamtlicher Sozialpädagoge eingestellt worden. Eine persönliche Beratung könne nach Terminabsprache erfolgen; ferner gebe es zwei offene Jugendtreffs. Einer dieser Treffs sei als separates Angebot für Volljährige auf deren Wunsch hin eingerichtet worden.

 

Trans-Kinder zeichnen sich häufig bereits in der Kita oder der Grundschule ab, gab Herr Barwinski bekannt. Insgesamt bestehe ein großer Beratungsbedarf. Ab 2024 seien auch Seminarangebote für Beschäftigte in Kitas zum Umgang mit Trans-Kindern geplant.

 

Herr Barwinski wies darauf hin, dass es in der Altersstruktur große Schwankungen gebe, der Schwerpunkt liege im Alter von 17 bis 18 Jahren. Beachtlich sei, dass das Angebot auch von Jugendlichen aus weiter entfernten Gemeinden wahrgenommen werde. Im Jugendtreff könnten die Jugendlichen diverse Gesellschaftsspiele spielen und Freundschaften knüpfen.

 

Bezüglich der Finanzierung sei es gelungen, die Strukturförderung des Landes NRW zu erhalten, wodurch man langfristig und finanziell besser aufgestellt sei. Hierdurch könne auch Personal eingestellt werden. Der Trägeranteil werde durch Ehrenamtseinsatz erbracht. An dieser Stelle wies Herr Barwinski darauf hin, dass die Strukturförderung, entgegen der Angabe in der Vorlage, nicht bis zum 30.04.2024, sondern bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres bewilligt sei. Von den im Zeitraum Mai bis Dezember 2023 entstehenden Gesamtkosten entfielen 44.000,00 € auf Personalkosten, der Rest auf Sachkosten.

 

Herr Pütz erkundigte sich nach der Barrierefreiheit und wies darauf hin, dass aus baurechtlicher Sicht eine Nutzungsänderung erforderlich sei. Letzteres sei anfangs nicht bekannt gewesen und werde nachgeholt, antwortete Herr Barwinski. Die Barrierefreiheit sei selbstverständlich gewahrt.

 

Hierauf teilte Herr Barwinski mit, dass für die Nutzungsänderung ein Bauantrag eines Architekten gestellt werden müsse. Gesucht sei ein Architekt, der den erforderlichen Antrag ggf. gegen eine Spendenquittung zum halben Preis stelle.

 

Herr Barwinski erklärte sich bei der folgenden Abstimmung für befangen und nahm daher nicht teil.

 

Aufgrund des vorherigen Einwandes des Herrn Barwinski hinsichtlich der Befristung bat Herr Vorsitzender Kappes um Abstimmung des geänderten Beschlussvorschlages.


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen.