Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, dass das Wiederaufbau-Projekt zur Behebung von Hochwasserschäden im Bereich der Parkplatzfläche Konrad-Adenauer-Straße im Stadtkern Geilenkirchen durchgeführt werden soll.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Wiederherstellung der Verkehrsflächen des Parkplatzes Konrad-Adenauer-Straße weiter voranzutreiben. Der UBA favorisiert den vorgestellten Ausbau mit einer Befestigung aus geprägten Farbasphalt. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, einen Förderantrag gemäß Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen zu stellen.

 


Herr Wirtz stellt das Vorhaben zur Behebung von Hochwasserschäden im Bereich der Parkflächen an der Konrad-Adenauer-Straße vor. Die Präsentation ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. Weiterhin wurde erklärt, dass das verwendete Material nicht gefärbt sei, sondern ausschließlich natürliche Materialien verwendet werden. Das Material sei für hohe Beanspruchungen wie Gewicht und Sonneneinstrahlung sowie Kälte ausgelegt, sodass die darauf wirkenden Kräfte durch Rangiervorgänge nicht zu einem Schaden führen würden und das Material nicht weich werde. Des Weiteren wurde durch Herrn Wirtz erklärt, dass die Kosten durch Fördermittel gedeckt werden können.

 

Frau Slupik erfragte, ob bei dem Vorhaben bereits Stromleitungen für Ladesäulen verlegt werden können, damit das Angebot für Elektrofahrzeuge weiter ausgebaut werden könne.

 

Herr Wirtz teilte mit, dass dies bei der Planung berücksichtigt werde.

 

Auf die Frage von Frau Slupik, ob die Parkflächen gesperrt werden müssen, teilte Herr Wirtz mit, dass diese für eine Zeit von ca. 6 - 8 Wochen gesperrt werden müssen.

 

Daraufhin merkte Frau Beaujean an, dass dies nicht im Weihnachtsgeschäft der Einzelhändler geschehen solle.

 

Die Frage von Herrn Ronneberger, ob die Parkplätze wieder in zwei verschiedenen Farben gestalten werden, hat Herr Wirtz mit einem Ja beantworten können.

 

Herr Benden bat darum, dass die Maßnahmen erst nach dem Neubau der Kreissparkasse umgesetzt werden sollen, damit die sanierte Fläche nicht durch die Baustellenfahrzeuge der Kreissparkasse beschädigt werde.

 

Herr Wirtz sicherte daraufhin zu, dass die Kreissparkasse daran gehindert werde, diese Fläche zu befahren. Die Fläche werde nicht als Baustellenzufahrt genutzt.

 

Weiterhin äußerte Herr Benden sich zu der Linksabbiegersituation an der Konrad-Adenauer-Straße. Diese werde nur als Abkürzung genutzt und sollte nochmal überdacht werden.

 

Herr Kravanja fügte dem hinzu, dass dies nur probeweise gemacht werden sollte und nun zu einer Dauerlösung geführt habe. 

 

Außerdem erfragte Herr Kravanja, wie Ausbesserungen an dem Material vollzogen werden können und ob dies im Belag ersichtlich sei.

 

Herr Wirtz antwortete, dass in einem solchen Fall innerhalb der Fugen eingeschnitten werde und beim Verfüllen des neuen Materials das Muster wieder eingepresst werden könne. Ein Farbunterschied sei daraufhin zu erkennen, der sich jedoch witterungsbedingt nach einer Zeit wieder ausgleichen sollte.

 

Herr Dorner stellte die Frage, warum der Weg, der zum Gymnasium gelegen ist, nicht mit in die Planung einbezogen werde.

 

Herr Wirtz antwortete daraufhin, dass dieser Weg nicht auf dem Bereich der Brückenplatte liege und dieser mit einer Schotterbettung unterfüllt sei. Diese ermögliche eine Versickerung des Wassers in den Untergrund. Auch der Bordstein mit einer Rinne gäbe eine klare Kante, woran das zu verfüllende Material angeschlossen werden könne. Durch die Anbindung an diese Kante würde keine Gefahr einer Unterspülung bestehen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.