Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderungssatzung wird in der als Vorlage vorgeschlagenen Form beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen.

 

 

Stadtverordneter Kasper betrat um 18:08 Uhr den Sitzungssaal.


Stadtverordneter Kravanja fragte, wie sich der Betrag von 70 Euro zusammensetze. Er meinte, der Betrag sei für eine elektronische Übermittlung und einer Gültigkeit der übermittelten Daten von sechs Jahren mit 12 Euro p. a. zu hoch. Den Aufwand für Ortsbesuche könne man mit 30 Euro abgelten. Er beantragte, den Beschlussvorschlag abzuändern und anstelle der 70 Euro nur 30 Euro zu erheben.

 

Herr Nilles erklärte, im Rahmen der Haushaltskonsolidierung habe sich die Verwaltung mit fehlenden Einnahmen und der Verringerung des Aufwands beschäftigt. Über die Jahre hätten sich zum Teil Nachlässigkeiten eingeschlichen, die die Verwaltung nun aufarbeiten wolle. Dies betreffe verschiedene Gebührentatbestände. Die Gebühr von 70 Euro entspreche zudem den tatsächlichen Aufwendungen. Aufgrund der derzeitigen Verwaltungsgebührenordnung könnte die Verwaltung für die technische Prüfung im Tiefbauamt und die weitere Bearbeitung in der Kämmerei bereits mindestens jeweils eine halbe angefangene Stunde Verwaltungstätigkeit á 24,00 € berechnen, hinzu kämen weitere Kosten. Man schlage aber eine Regelung in der Abwassergebührensatzung vor, da dort auch die inhaltlichen Voraussetzungen geregelt seien. Mit einer einheitlichen Gebühr wisse man vorab um den finanziellen Aufwand und auch aus Verwaltungssicht sei die Bearbeitung einfacher. Auf eine entsprechende Nachfrage des Stadtverordneten Kravanja stellte er klar, dass die Gebühreneinnahmen nicht in die Berechnung der Abwassergebühren einfließen, sondern die Bearbeitung im Rahmen der Stellenanteile erfolge, die nicht in die Gebührenberechnung umgelegt werden.

 

Stadtverordneter Jansen sagte, er sei mit dem Entwurf der Änderungssatzung einverstanden. Er fragte, ob bei bisher eingebauten Wasserzählern dann eine Nachzahlung fällig werde.

 

Herr Nilles erklärte, die Gebühr werde ab Inkrafttreten der Satzung für neuangemeldete Wasserzähler fällig.

 

Stadtverordneter Schumacher meinte, früher habe man den Zählerstand auch online über ein Portal an die Stadt übermitteln könne. Derzeit sei dies nur per E-Mail möglich. Er fragte, wann es online wieder möglich gemacht werde.

 

Herr Nilles antwortete, es sei weiterhin per E-Mail und online über die Homepage möglich, die Wasserzählerstände an die Verwaltung zu übermitteln. Eventuell habe es kurzfristig einmal einen Ausfall des Meldeformulars bei der Umstellung der Homepage gegeben. Grundsätzlich sei die Möglichkeit jedoch weiterhin gegeben. Zudem wolle man das Portal optimieren, indem die Einreichenden künftig auch eine Bestätigungsmail erhalten.

 

Stadtverordneter Ronneberger meinte, es sei sinnvoll dem Online-Portal die Möglichkeit eines Foto-Uploads hinzuzufügen. So könne man nachweisen, ob der Wasserzähler korrekt verplombt sei. Zudem könne damit der gesamte Vorgang online abgewickelt werden. Er fragte, was mit dem Satz: „Sollte für die Überprüfung ein Ortstermin erforderlich sein, beträgt die Gebühr 100,00 €.“ gemeint sei.

 

Herr Nilles antwortete, es komme auf Art der Anbringung des Wasserzählers an. Nur, wenn der Wasserzähler nicht fest eingebaut werden könne, werde dieser in einem Ortstermin durch die Verwaltung verplombt. Dabei werde dann die höhere Gebühr von 100 Euro fällig.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld fragte, ob es beim dem erweiterten Antrag der Fraktion-Bürgerliste bleibe. Dies war nicht der Fall, daher rief sie zur Abstimmung über den Beschlussvorschlag in der Vorlage auf.