Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

2.    Es wird beschlossen,

 

a) den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 115 der Stadt Geilenkirchen mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich - mit der Gelegenheit für die Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen - auszulegen und

b) gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen und von ihnen Stellungnahmen zum Planentwurf und der Begründung einzuholen.

 

 


Herr Scholz berichtete, dass im Vorfeld der Sitzung ein Einwand seitens eines Bürgers an die Verwaltung herangetragen worden sei. Dieser sei Eigentümer eines Grundstückes in der Fliegerhorstsiedlung, welches aufgrund der Stellungnahme des Kreises Heinsberg (Untere Bodenschutzbehörde) im aktuellen Planentwurf als Altlastenverdachtsfläche dargestellt werde.

 

Der Grundstückseigentümer habe der Verwaltung mitgeteilt, dass er zwar einmal einen Speditionsbetrieb gehabt habe, dieses Grundstück allerdings nie für den Betrieb genutzt worden sei. Es habe sich lediglich um die Postanschrift des Unternehmens gehandelt. Eine Verunreinigung des Bodens habe dort nie stattgefunden.

 

Die Verwaltung habe beim Kreis Heinsberg in Erfahrung bringen können, dass ausschließlich aufgrund der Informationen aus dem Gewerberegister die Einstufung als Verdachtsfläche erfolgt sei.

Nach Schilderung des Sachverhaltes habe die Untere Bodenschutzbehörde sich bereiterklärt, ihre Bedenken aus der frühzeitigen Beteiligung zurückzuziehen.

 

Herr Scholz teilte mit, dass man bis zur kommenden Ratssitzung überarbeitete Unterlagen vorlegen werde und die entsprechende Altlastenverdachtsflächen aus dem Plan entferne.

 

Herr Benden wies darauf hin, dass es viele verschiedene Fledermausarten in der Fliegerhorstsiedlung gebe. Man müsse die Tierwelt schützen.

Seiner Meinung nach müsse man einen Fledermausturm errichten. Er bemängelte, dass die Vorschläge aus dem Artenschutzgutachten nicht in die Planung eingeflossen seien.

 

Herr Scholz erklärte, dass man in die Bausubstanz nur mit fachlicher Kenntnis hinsichtlich ökologischer Aspekte eingreifen dürfe.

 

Frau Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass dies unter A. 5 in den textlichen Festsetzungen festgeschrieben sei.

 

Herr Kravanja erkundigte sich bezüglich dem Abschnitt WA 4 nach der Erschließung der dort vorhandenen Garagen und Carports.

 

Herr Scholz gab an, dass diese über die Lilienthalallee zu erschließen seien.

 

Abschließung wies Herr Kauhl darauf hin, dass man nun das Projekt schnell vorantreiben müsse, da die Bausubstanz nicht besser werde.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde einstimmig zugestimmt.