Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen

 

a)      den Bebauungsplan Nr. 119 der Stadt Geilenkirchen gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und

b)     die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten (frühzeitige Beteiligung) und

c)      die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufzufordern.

 


Herr Inden stellte den Bebauungsplan Nr. 119 der Stadt Geilenkirchen –Gillrath- Bredriesch vor. Die hierzu verwendete Power-Point-Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Zunächst ging Herr Inden auf den Geltungsbereich des Bebauungsplans ein. Die Straße Bredriesch bleibe erhalten, diese werde zur Planstraße.

 

Geplant sei eine offene Bauweise, zudem plane man zwei Mehrfamilienhäuser, mit jeweils bis zu 10 Wohneinheiten.

 

Den neuen Kinderspielplatz habe man so geplant, dass sich dieser in der Nähe des Kindergartens (Hatterather Weg) befinde.

 

Bezüglich der Erschließung gab Herr Inden an, dass bei der Straße Bredriesch die Fahrbahn und der Gehweg getrennt voneinander geplant sei, innerhalb des Plangebiets sei eine Mischverkehrsfläche vorgesehen.

 

Weiter stellte Herr Inden den Rechtsplan vor und stellte dar, dass man für WA 1 eine Grundflächenzahl von 0,35 festgesetzt habe, um noch ausreichend Fläche zur Begrünung auf dem eigenen Grundstück zu haben sowie die Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten.

 

Für WA 2, sowie WA 3 habe man eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Im WA 3 habe man die zwei Mehrfamilienhäuser vorgesehen.

 

Hinsichtlich des Klimaschutzes trug Herr Inden vor, dass man sich hier für eine Fläche entschieden habe, welche bereits teilerschlossen sei. Zudem habe man auf eine Reduzierung der Grundflächenzahl geachtet und eine Dachbegrünung festgesetzt. Bezüglich des Umweltaspektes habe man auch eine Ortsrandeingrünung vorgesehen.

 

Weiter bestünde die Möglichkeit, Solaranlagen zu installieren.

 

Die Ableitung des Niederschlagswassers erfolge in ein Versickerungsbecken im Plangebiet.

 

In der sich anschließenden Diskussionsrunde trug Herr Benden vor, dass es sich seiner Meinung nach um ein städtebauliches Konzept „von der Stange“ handele. Es seien neben den Ausgleichsmaßnahmen auf den eigenen Grundstücken keine Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes vorgesehen. Man müsse zudem mehr Wohnraum auf der Fläche unterbringen. Der vorgelegte Bebauungsplan sei weder sozialfreundlich, noch klimafreundlich. Es sei kein klimafreundliches Heizen berücksichtigt worden. Er fragte, warum man nicht plane das Baugebiet über eine Nahwärmeversorgung zu erschließen

 

Herr Kravanja sah das Neubaugebiet als notwendig an. Der Bedarf werde dadurch gedeckt. Er regte an, dass seitens der Verwaltung im Bereich Bredriesch noch verkehrsberuhigte Maßnahmen ergriffen werden.

 

Herr Kauhl lobte die vorgelegte Planung. Eine Dachbegrünung sah er ebenfalls als gut an. Seiner Meinung nach müsse man familienfreundlich planen und dazu zähle auch, dass in den Außenanlagen ausreichend Platz für Kinderaktivitäten sei. Man könne nicht noch mehr Wohnraum im Plangebiet schaffen.

 

Zudem sei es wichtig junge Familien zu unterstützen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

Frau Becker wies darauf hin, dass im Kreis Heinsberg ein Bedarf von 11.000 Wohnungen bis 2023 bestünde. Daher müsse man viel Wohnraum schaffen. Gerade Mehrfamilienhäuser müsse man realisieren.

 

Weiter regte Frau Becker an, Fördergelder für sozialen Wohnungsbau zu generieren. Sie erkundigte sich danach, ob man auch den sozialen Wohnungsbau im Blick habe.

 

Frau Bürgermeisterin Ritzerfeld erklärte, dass man Kontakt zu Bauwilligen aufgenommen habe, für die der soziale Wohnungsbau interessant sei. Man habe auch bereits Kontakt mit Investoren aufgenommen.

 

Weiter stellte Herr Benden die Frage an Herrn Inden, warum das Gebiet nicht klimafreundlicher geplant worden sei.

 

Hierauf antwortete Herr Inden, dass der Bebauungsplan nicht alle Aspekte des Klimaschutzes umfassen könne, jeder Bauherr könne individuell seine Vorstellungen umsetzen.

 

Herr Benden stellte weiter die Frage, warum man kein entsprechendes klimafreundliches Heizsystem geplant habe.

 

Frau Bürgermeisterin Ritzerfeld stellte klar, dass man sich derzeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung befinde. Anregungen könne man noch berücksichtigen.

 

Herr Kleinen sah das Baugebiet ebenfalls als notwendig an. Das Vorschreiben eines Heizsystems sei seiner Meinung nach eine zu starke Einschränkung und das dürfe man den Bauherren nicht vorschreiben. Dennoch solle man ökologische Aspekte mit in die Planung aufnehmen.

 

Seitens Herrn Benden wurde der Antrag gestellt, den Beschluss zurückzustellen und klimagerechtere sowie sozialgerechtere Aspekte in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.