Beschluss: Zurückgestellt.

Herr Dr. Demny, Frau Willems sowie Herr Hoppmann vom WVER stellten die Maßnahme „Schutzwand zwischen Kastenprofil und Realschule“ vor. Die hierzu verwendete Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Zielsetzung der Maßnahme sei eine Verbesserung der Widerstandsfähigkeit.

 

Weiter stellte Herr Dr. Demny die Grundlagen vor. Hier nannte er beispielsweise, dass die

Bemessungsgrundlage der Hochwasserschutzanlagen das HQ 100 bilde, welches ein Hochwasserereignis mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 1/100 (=1%) pro Jahr darstelle.

Im Anschluss an die Einführung stellte Frau Willems die Hochwasserschutzplanung vor. Hierzu stellte sie anhand von Kartenmaterial vor, dass es im Schadensfall beidseitig zu Ausuferungen unterhalb des Kastenprofils komme. An der linken Seite könne es zu Überschwemmungen im Bereich der Schulen und des Krankenhauses kommen und auf der rechten Seite im Bereich des Wohngebiets.

Frau Willems machte deutlich, dass eine Renaturierung, die Errichtung eines Deichs oder die Erhöhung der Böschung bis auf das Hochwasserschutzniveau aufgrund der beengten Platzverhältnisse ausscheide. Sie stellte die bisherige Entwurfsplanung vor. Hier stellte sie dar, dass eine Hochwasserschutzmauer von 0,75 m vorgesehen sei, das Schutzziel beschränkt sich auf das hundertjährliche Ereignis.

 

Nachfolgend ging Herr Dr. Demny auf ein Hochwasserereignis HQ100+ ein. Hierzu sei unterhalb des Kastenprofils eine Mauer von 1,10 m sowie eine rechtsseitige Aufhöhung der Böschung unterhalb der Autobrücke (An Merckenheim) erforderlich. Frau Willems stellte im Anschluss den modifizierten Entwurf vor. Es sei eine beidseitige Mauerhöhe von 1,10 m geplant, welcher an der Radwegseite mit einem 20 cm hohen Handlauf versehen werde.

Durch diese Höhe sei zwar die Sicht auf die Wurm eingeschränkt, allerdings habe man einen zukunftssicheren Hochwasserschutz. Zudem sei es auch möglich die Mauer optisch zu gestalten, was allerdings zu Mehrkosten führen werde, die von der Stadt zu tragen seien.

 

Weiter ging Frau Willems auf die Möglichkeit der Nutzung von mobilen Hochwasserschutzwänden ein. Dadurch sei die Sicht auf die Wurm nicht vollständig eingeschränkt. Sie gab allerdings einige Dinge dazu zu bedenken. Hier nannte sie Aspekte wie Lagerung sowie die schnelle Verfügbarkeit im Bedarfsfall. Auch müsse im Bedarfsfall innerhalb von 3-4 Stunden die Wände mit insgesamt 248 m² aufgebaut werden. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wurde seitens des Wasserverbandes davon abgeraten mobile Wände zu nutzen. Weiter erläuterte Frau Willems die Möglichkeit Glaswände zu nutzen. Diese hätten den Vorteil, dass die Sicht auf die Wurm nicht vollständig eingeschränkt werde. Jedoch sei hier mit Mehrkosten von insgesamt ca. 285.000 € - 570.000 € zu rechnen. Hier seien die Kosten für Unterhaltung noch nicht berücksichtigt. Weiter stellte Frau Willems noch die Möglichkeit der Mauergestaltung dar, hier würden sich die Mehrkosten auf ca. 85.000 € brutto belaufen.

Hinsichtlich der ökologischen Aspekte wurde seitens des Wasserverbandes erklärt, dass Baumfällungen oder ggf. Umpflanzungen im geplanten Mauerbereich unerlässlich seien.

 

Danach gab Herr Hoppmann einen Ausblick auf den Entwurf des Masterplans Wurm. Er erläuterte, dass in Zusammenarbeit von 11 Projektpartnern der Masterplan erarbeitet werde. Das Projekt unterteile sich in 6 Arbeitspakete mit etwa 30 verschiedenen Einzelprojekten der unterschiedlichen Projektpartner.

Ziel sei die Erstellung eines ersten Entwurfs des hochwasserbezogenen Masterplan Wurm bis Ende 2023.

 

In der sich anschließenden Diskussion erkundigte sich Frau Slupik danach, wann mit dem Bau der Schutzmauer im Bereich Krankenhaus/Realschule begonnen werden könne. Hierauf antwortete Herr Dr. Demny, dass man die Entwurfsplanung noch anpassen könne und dann zu Beginn des Jahres 2024 die endgültige Planung mit der Verwaltung abstimmen und im Ausschuss vorstellen könne. Im Anschluss könne man dann in die Genehmigungsplanung einsteigen und perspektivisch ca. 2025 mit dem Bau beginnen.

 

Frau Slupik legte Wert darauf, dass die Bevölkerung auch ausreichend informiert werde. Hierauf antwortete Herr Dr. Demny, dass noch eine Bürgerveranstaltung geplant sei.

 

Herr Bani-Shoraka hob den Freizeitwert des innerstädtischen Wurmverlaufs hervor und erkundigte sich danach, ob es möglich sei, die vorhandene Böschung an der Realschule mit dem alten Baumbestand zu erhalten. Herr Dr. Demny erklärte, dass dies schwierig sei, da dort die Fundamente errichtet werden müssten. Man werde aber nochmals prüfen, inwiefern dort auch die bestehenden Bäume erhalten werden könnten.

 

Herr Speuser erkundigte sich nach der Betroffenheit für die Unterlieger, wenn die vorgestellten Maßnahmen realisiert werden würden. Hierzu erklärte Herr Dr. Demny, dass Renaturierungsflächen geschaffen würden, sodass für die Unterlieger keinerlei Benachteiligung entstehe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Speuser erläuterte Herr Dr. Demny, dass ein Hochwasser i von der Messstation Herzogenrath in 3-4 Stunden Geilenkirchen erreichen werde. Mehr Zeit habe man nicht, da die am Oberlauf gemessenen Pegelstände noch keine Auskunft darüber geben könnten, ob es zu Ausuferungen in Geilenkirchen komme.  

 

Auf die weitere Nachfrage von Herrn Speuser erläuterte Herr Dr. Demny, dass im Falle eines Hochwassers durchaus im Bereich „In der Au“ mobile Hochwasserschutzwände im Rahmen der Gefahrenabwehr aufgestellt werden könnten. Rechtliche Bedenken sah Herr Dr. Demny nicht.

 

Nach Meinung von Herrn Ronneberger werde eine Mauer von 1,10 m das Landschaftsbild zu sehr beeinträchtigen. Seiner Meinung nach solle man die Variante mit den mobilen Wänden wählen.

 

Herr Speuser machte deutlich, dass man sich mit dem Thema noch näher beschäftigen müsse, ihm seien die vorgelegten Informationen nicht ausreichend.

 

Seiner Meinung nach solle das größtmögliche Schutzniveau von 1,30 m realisiert werden. Eine Gestaltung mit mobilen Elementen sollte weiter geprüft werden. Zusätzlich zu der genannten Vorlaufzeit von 3-4 Std. (Messstation Herzogenrath) könnten auch Wetterberichte herangezogen werden. Durch eine Sockelmauer von 0,75 m sei ohnehin ein Schutz nach Maßgabe des HQ 100 vorhanden, sodass die Zeit, bis der Pegel die 0,75 m Sockelmauer übersteigen würde, gegebenenfalls deutlich höher wäre.

 

Er beantragte die Verschiebung der Entscheidung auf die nächste Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses. Dem Beschlussvorschlag wurde mehrheitlich zugestimmt.

 

Herr Dr. Demny machte deutlich, dass er zeitnah einen Beschluss brauche, um auch die weiteren Planungen voranzutreiben.

Beigeordneter Scholz betonte, dass er keinen großen Entscheidungsspielraum sehe.

 

Abschließend war man sich innerhalb des Ausschusses einig darüber, dass zeitnah ein Arbeitskreis gebildet werden soll. Hieran sollen aus jeder Fraktion ein Vertreter sowie der Wasserverband und die Verwaltung teilnehmen.