Sitzung: 13.09.2023 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: 2846/2023
Beschluss:
Der Rat stellt das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für den Abschlussstichtag 31.12.2022 fest und beschließt, von der Befreiung Gebrauch zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Beteiligungsbericht gem. § 117 GO NRW zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
33 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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Einstimmig beschlossen.