Beschluss:

 

1.        Die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB und der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird gemäß dem Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

 

2.        Die 78. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß den Planunterlagen beschlossen (Feststellungsbeschluss).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

31

Nein:

1

Enthaltung:

1

 

Mehrheitlich beschlossen.