Sitzung: 13.09.2023 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 4
Vorlage: 2853/2023
Beschluss:
Zum Ersatz des Aufwandes für die
Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage „Brachelener Straße“ im
Stadtteil Lindern werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) in
Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8
KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der
Beitragspflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
29 |
Nein: |
4 |
Enthaltung: |
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Mehrheitlich beschlossen.