Beschlussvorschlag:

 

Die Planvorentwürfe werden zur Vorstellung in einer Einwohnerversammlung verabschiedet. Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung eine Einwohnerversammlung und benennt folgende Vertreter:innen der Fraktionen als Teilnehmer:innen an der Versammlung:

-         CDU (4 Plätze): Herr Cremerius, Herr Hensen, Herr Paulus sowie Herr Winands.

-         Freie Bürgerliste (2 Plätze): Herr Ronneberger und Herr Theves

-         Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (1 Platz): Herr Nobis

-         SPD (1 Platz): Herr Weyand

-         FDP (1 Platz): Herr Dorner


Die Verwaltung informierte, der Rat habe 2018 beschlossen, den Ausbau der Straße Hinter den Höfen im Investitionsprogramm 2021 vorzusehen. Dafür sei zunächst die Gesamtplanung notwendig gewesen, die in diesem Jahr beauftragt werden konnte. In der Planung habe sich dann herausgestellt, dass nicht nur der Kanal im Bereich des nach Erschließungsbeitragsrecht abzurechnenden Teilstücks der Straße, sondern auch im Bereich von der Einmündung Küfenweg in Richtung Teveren und der Kanal in der Straße Emesfeld größer dimensioniert werden müssen als zunächst angenommen. Neben den Erschließungsbeiträgen nach § 127 ff. des Baugesetzbuches würden demnach auch Straßenbaubeiträge für die Erneuerung des Altbestandes und für die Erneuerung der Straße Emesfeld nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) anfallen. Diese fördere das Land NRW aktuell, sofern eine Maßnahme im Straßen- und Wegekonzept einer Kommune eingeplant sei. Sollte der Rat beschließen, die vorgestellte Gesamtplanung in einem Zug auszubauen, müsse dementsprechend das Straßen- und Wegebauprogramm ebenfalls kurzfristig abgeändert werden.

 

Im heutigen Beschluss gehe es jedoch zunächst darum, eine Einwohnerversammlung zu beschließen, in der die vorgesehene Vorentwurfsplanung vorgestellt werde und die BürgerInnen ihre Meinungen dazu äußern können. Dafür müsse jede Fraktion Teilnehmer benennen. Über den tatsächlichen Ausbau müsse man später separat beschließen, da der Haushalt 2023 nur die Planungskosten vorsehe. In 2024 könne man dann die Investitionsmaßnahme beschließen bzw. durchführen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte beim Ausbau abschnittsweise vorgegangen werden. Als erster Bauabschnitt könnte der Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 93 (Abschnitt von der Einmündung Emesfeld bis Haus-Nr. 253) ausgebaut werden. Dies sei auch der Bereich, aus dem der Wunsch nach einem zügigen Ausbau der Verkehrsanlage seinerzeit bereits geäußert worden sei. Anschließend könnten in den Jahren 2025 ff. die weiteren Abschnitte ausgebaut werden. Die Streckung des Ausbaus über mehrere Jahre sei auch vom Kämmerer bereits vorgeschlagen worden, um die Investitionen gerade in 2024 in Grenzen zu halten. Die Verwaltung schlage deswegen vor, den späteren Ausbaubeschluss zunächst nur auf einen Teil der Gesamtplanung zu beschränken. 

Im Vordergrund der Einwohnerversammlung solle die Realisierung der Maßnahme stehen und nicht die unterschiedliche Rechtsauffassung über die zugrunde zu legenden Rechtsgrundlagen für die spätere Abrechnung. Diesbezüglich habe man bereits intensive Gespräche geführt. Die Verwaltung sei tief ins Thema eingestiegen, habe den Sachverhalt rechtlich geprüft und auch den Städte- und Gemeindebund beratend hinzugezogen. Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass Erschließungsbeiträge gem. § 127 ff. Baugesetzbuch für das als Baustraße zu qualifizierende Teilstück der Erschließungsanlage „Hinter den Höfen“ zu erheben seien. Für die restlichen Bereiche, die von der Vorentwurfsplanung tangiert sind, seien nach Auffassung der Stadt Straßenbaubeiträge nach §§ 8 ff. des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen zu erheben. Da die Prüfung zu dem Ergebnis geführt habe und die Verwaltung nach Recht und Gesetz handeln müsse, sei die Verwaltung nun verpflichtet die Beiträge auch so zu erheben. Für das Neubaugebiet seien bisher noch keine Erschließungsbeiträge gezahlt worden. Die Beitragspflicht entstehe u. a. durch eine Gesamtplanung bzw. mit einem entsprechenden Abschnittsbildungsbeschluss des Rates nach dem Ausbau.

 

Die CDU-Fraktion meinte, die Anwohner würden gerne einbezogen werden. Anregungen der BürgerInnen solle die Verwaltung daher ernsthaft aufnehmen und berücksichtigen. Auch das Thema Beiträge sei weiterhin wichtig für die BürgerInnen. Ebenfalls sei die Übersendung der Gutachten und eine Zusammenfassung des bisherigen Verfahrens für die Ratsmitglieder sinnvoll, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte der CDU-Fraktion zu. Es gebe durchaus berechtigte Einwendungen. Man müsse die Abschnitte verbessern. Vielen Bürgern sei jedoch der Erhalt des dörflichen Charakters wichtiger als eine neue Straße. So sei es wichtig, bestehende Hecken und Bäume in die Planung zu integrieren. Darauf müsse ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Zudem dürfe es in Dörfern auch engere Straßenverhältnisse geben, dies sei in den Vorentwurfsplanungen bisher nicht berücksichtigt worden. Zusätzlich sei eine nachvollziehbare Gegenüberstellung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen hilfreich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

32

Nein:

 

Enthaltung:

1

 

Einstimmig beschlossen.