Sitzung: 13.09.2023 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: 2867/2023
Beschluss:
Der
Rat beschließt die Planung einer weiteren Unterkunft für geflüchtete Menschen.
Die notwendigen Planungskosten bis zu einer Höhe von max. 90.000 Euro werden im
laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Hierbei werden
außerdem folgende Varianten zur Unterbringung geflüchteter Menschen, z. B.
Modulbauweise, Erbbaurechtsmodell, die Sanierung vom Hochhaus am Finanzamt und
vom ESC-Gebäude mit Kostenübersicht (Wirtschaftlichkeitsberechnung) geprüft.
Die
Fraktionen waren sich einig, es sei unumstritten, dass neuer Wohnraum auch für
geflüchtete Menschen geschaffen werden müsse. Dieser müsse zudem menschenwürdig
sein. Die Stadt Geilenkirchen werde in den nächsten zwei Jahren weitere ca. 160
geflüchtete Menschen aufnehmen müssen. Durch den Neubau könne der Bedarf an
Unterkünften zu einem Drittel gedeckt werden. Derzeit koste ein Neubau in
Geilenkirchen ca. 3.100 Euro pro Quadratmeter. Die Kostenschätzung betrage 4,3
Mio. Euro und damit würden die Baukosten 5.000 Euro pro Quadratmeter betragen.
Da man die aktuellen Kosten nicht abschätzen könne, habe der Architekt den
„worst case“ berechnet. Bei dieser Planung könne man zudem in Planungsphase 3
aussteigen, sollten die Kosten tatsächlich auch bei exakterer Schätzung so hoch
sein.
Der
CDU-Fraktion waren die Berechnungen und Erklärungen der Verwaltung nicht
ausführlich genug. Sie beantragte eine genauere Kostenschätzung der Verwaltung.
Man könne z. B. leerstehende Häuser – so z. B. das ESC-Gebäude oder das Gebäude
hinter dem Finanzamt - mithilfe von Fördermitteln sanieren. Außerdem solle die
Verwaltung mit Inhabern von leerstehenden Ladenlokalen verhandeln. Für den
Neubau oder einen Umbau könne man professionelle Private engagieren, die
günstiger bauen würden. Auch Erbbaurechtsmodelle oder funktionale
Ausschreibungen würden in Betracht kommen. Darüber hinaus könne man über eine
dezentrale Unterbringung nachdenken, die gleichzeitig die Integration der
Menschen fördere. So lehne die CDU den Beschlussvorschlag ab. Im Umwelt- und
Bauausschuss habe man zudem nicht den Bau, sondern lediglich die Planung einer
weiteren Unterkunft beschlossen. Der Beschlussvorschlag müsse dementsprechend
angepasst werden.
Die
Fraktion Bürgerliste stimmte der CDU-Fraktion zu. Darüber hinaus solle die
Verwaltung nicht nur andere Finanzierungsmittel prüfen, sondern auch andere
Bauweisen. Sie fordere eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gem. § 13 KomHVO und
damit die Prüfung aller Umsetzungsmöglichkeiten, z. B. der von
Containeranlagen. Diese würden auch andere Kommunen bereits nutzen.
Bündnis
90/Die Grünen forderte dazu auf, nicht nur auf die Kosten zu achten. Man müsse
die Menschen unterbringen und der Neubau würde lediglich ein Drittel des
Bedarfs an Unterkünften decken. Die weiteren Möglichkeiten müsse man somit
ohnehin parallel weiterdenken. Außerdem sei es fragwürdig, alte Gebäude
sanieren zu wollen, aus denen die Fraktionen derzeit aufgrund des schlechten
Gebäudezustandes ausziehen wollen. Der Wohnungsmarkt sei leer und zudem sei es
gut, dass die Verwaltung konservativ gerechnet habe, um ein „Stuttgart
21“-Projekt in Geilenkirchen zu vermeiden. Ein Betonbau habe darüber hinaus
eine längere Nutzungsdauer, voraussichtlich einen höheren Sachwert nach der
Abschreibung und könne daher auch im Anschluss noch genutzt werden.
Die
SPD-Fraktion stimmte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Verwaltung habe
die Berechnungen des Architekten ausführlich erläutert. Andere Alternativen
seien nicht zwangsläufig günstiger und man könne nicht ohne weiteres
leerstehende Ladenlokale in Unterkünfte umbauen. Weitere Varianten solle man
parallel prüfen.
Die
FDP-Fraktion schlug die Vertagung des Tagesordnungspunktes vor, bis die
Verwaltung die beantragten Informationen vorlegen könne.
Insbesondere
die Planungskosten i. H. v. 90.000 Euro, die auf der Investitionssumme von 4,3
Mio. Euro basieren, sorgten für eine kontroverse Diskussion unter den
Stadtverordneten.
Die
Verwaltung informierte, die Kostenschätzung des Architekten basiere auf dem
Baukostenindex und somit auf validen Zahlen. Geringere Planungskosten könne man
durch die lediglich geschätzten Gesamtkosten jedoch nicht beschließen. Zum
jetzigen Zeitpunkt habe man noch nicht über eine konkrete Bauweise, die Heizung
oder die Belüftung gesprochen. Diese Fragen, die u. a. zum Leistungsbild einer
Planung gehören, müssten noch beantwortet werden, Insoweit sei es wünschenswert,
Planungskosten bereitzustellen, um in die weitere Prüfung einsteigen zu können.
Gleichzeitig werde die Verwaltung gerne parallel weitere
Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und die Stadtverordneten informieren. Außerdem
erklärte die Verwaltung, funktionale Ausschreibungen müsse eine Verwaltung gut
begründen, da dies vergaberechtlich verpflichtend sei. Die Rechtsgrundlagen
werde man den Stadtverordneten zur Verfügung stellen. Heute solle man sich zunächst
auf einen Beschlussvorschlag einigen und einen Höchstbetrag für die
Planungskosten festlegen. Die Formulierung „Bau“ könne in „Bauplanung“ geändert
werden.
Es gab
eine 12-minütige Pause von 19:48 Uhr bis 20:00 Uhr.
Die
folgenden Beschlussvorschläge wurden zusammengefasst:
- Der Rat beschließt die Planung einer weiteren Unterkunft
für geflüchtete Menschen. Die notwendigen Planungskosten bis zu einer Höhe
von max. 90.000 Euro werden im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Hierbei werden außerdem folgende Varianten zur
Unterbringung geflüchteter Menschen, z. B. Modulbauweise,
Erbbaurechtsmodell, die Sanierung vom Hochhaus am Finanzamt und vom
ESC-Gebäude mit Kostenübersicht (Wirtschaftlichkeitsberechnung) geprüft.
- Der Rat beschließt die Vertagung des
Tagesordnungspunktes.
- Der Rat beschließt die Planung einer weiteren Unterkunft
für geflüchtete Menschen. Die notwendigen Planungskosten bis zu einer Höhe
von max. 90.000 Euro werden im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Darüber hinaus prüft die Verwaltung weitere Varianten
der baulichen Unterbringung geflüchteter Menschen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine funktionale
Ausschreibung für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft an der Friedensburg
in den verschiedenen Ausführungen durchzuführen und folgende Alternativen:
Modulbauweise, Erbbaurechtsmodell, die Sanierung vom Hochhaus am Finanzamt
und vom ESC-Gebäude zu prüfen und eine Kostenübersicht
(Wirtschaftlichkeitsberechnung) vorzulegen.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, Kostenübersichten
(Wirtschaftlichkeitsberechnungen) zu denkbaren Varianten der
Flüchtlingsunterbringung vorzulegen. Hierbei sind neben der Überprüfung
der Betonbauweise an der Friedensburg die Möglichkeiten einer
Modulbauweise, das Erbbaurechtsmodell bzw. die Sanierung des Hochhauses
hinter dem Finanzamt und des ESC-Gebäudes zu berücksichtigen.
Nach
einer kontroversen Diskussion stellte Stadtverordnete Bintakys-Heinrichs den
Antrag zur Geschäftsordnung auf „Schluss der Rednerliste“.
Bürgermeisterin
Ritzerfeld rief zur Abstimmung über den Antrag auf.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
22 |
Enthaltung: |
|
Mehrheitlich
abgelehnt.
Nach
einer weiteren kontroversen Diskussion ohne Einigung auf einen neuen
Beschlussvorschlag rief Bürgermeisterin Ritzerfeld zur Abstimmung über
Beschlussvorschlag 1 auf.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
33 |
Nein: |
|
Enthaltung: |
|
Einstimmig beschlossen.