Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 33

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Planung einer weiteren Unterkunft für geflüchtete Menschen. Die notwendigen Planungskosten bis zu einer Höhe von max. 90.000 Euro werden im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Hierbei werden außerdem folgende Varianten zur Unterbringung geflüchteter Menschen, z. B. Modulbauweise, Erbbaurechtsmodell, die Sanierung vom Hochhaus am Finanzamt und vom ESC-Gebäude mit Kostenübersicht (Wirtschaftlichkeitsberechnung) geprüft.

 

 

 

 


Die Fraktionen waren sich einig, es sei unumstritten, dass neuer Wohnraum auch für geflüchtete Menschen geschaffen werden müsse. Dieser müsse zudem menschenwürdig sein. Die Stadt Geilenkirchen werde in den nächsten zwei Jahren weitere ca. 160 geflüchtete Menschen aufnehmen müssen. Durch den Neubau könne der Bedarf an Unterkünften zu einem Drittel gedeckt werden. Derzeit koste ein Neubau in Geilenkirchen ca. 3.100 Euro pro Quadratmeter. Die Kostenschätzung betrage 4,3 Mio. Euro und damit würden die Baukosten 5.000 Euro pro Quadratmeter betragen. Da man die aktuellen Kosten nicht abschätzen könne, habe der Architekt den „worst case“ berechnet. Bei dieser Planung könne man zudem in Planungsphase 3 aussteigen, sollten die Kosten tatsächlich auch bei exakterer Schätzung so hoch sein.

 

Der CDU-Fraktion waren die Berechnungen und Erklärungen der Verwaltung nicht ausführlich genug. Sie beantragte eine genauere Kostenschätzung der Verwaltung. Man könne z. B. leerstehende Häuser – so z. B. das ESC-Gebäude oder das Gebäude hinter dem Finanzamt - mithilfe von Fördermitteln sanieren. Außerdem solle die Verwaltung mit Inhabern von leerstehenden Ladenlokalen verhandeln. Für den Neubau oder einen Umbau könne man professionelle Private engagieren, die günstiger bauen würden. Auch Erbbaurechtsmodelle oder funktionale Ausschreibungen würden in Betracht kommen. Darüber hinaus könne man über eine dezentrale Unterbringung nachdenken, die gleichzeitig die Integration der Menschen fördere. So lehne die CDU den Beschlussvorschlag ab. Im Umwelt- und Bauausschuss habe man zudem nicht den Bau, sondern lediglich die Planung einer weiteren Unterkunft beschlossen. Der Beschlussvorschlag müsse dementsprechend angepasst werden.

 

Die Fraktion Bürgerliste stimmte der CDU-Fraktion zu. Darüber hinaus solle die Verwaltung nicht nur andere Finanzierungsmittel prüfen, sondern auch andere Bauweisen. Sie fordere eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gem. § 13 KomHVO und damit die Prüfung aller Umsetzungsmöglichkeiten, z. B. der von Containeranlagen. Diese würden auch andere Kommunen bereits nutzen.

 

Bündnis 90/Die Grünen forderte dazu auf, nicht nur auf die Kosten zu achten. Man müsse die Menschen unterbringen und der Neubau würde lediglich ein Drittel des Bedarfs an Unterkünften decken. Die weiteren Möglichkeiten müsse man somit ohnehin parallel weiterdenken. Außerdem sei es fragwürdig, alte Gebäude sanieren zu wollen, aus denen die Fraktionen derzeit aufgrund des schlechten Gebäudezustandes ausziehen wollen. Der Wohnungsmarkt sei leer und zudem sei es gut, dass die Verwaltung konservativ gerechnet habe, um ein „Stuttgart 21“-Projekt in Geilenkirchen zu vermeiden. Ein Betonbau habe darüber hinaus eine längere Nutzungsdauer, voraussichtlich einen höheren Sachwert nach der Abschreibung und könne daher auch im Anschluss noch genutzt werden.

 

Die SPD-Fraktion stimmte der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu. Die Verwaltung habe die Berechnungen des Architekten ausführlich erläutert. Andere Alternativen seien nicht zwangsläufig günstiger und man könne nicht ohne weiteres leerstehende Ladenlokale in Unterkünfte umbauen. Weitere Varianten solle man parallel prüfen.

 

Die FDP-Fraktion schlug die Vertagung des Tagesordnungspunktes vor, bis die Verwaltung die beantragten Informationen vorlegen könne.

 

Insbesondere die Planungskosten i. H. v. 90.000 Euro, die auf der Investitionssumme von 4,3 Mio. Euro basieren, sorgten für eine kontroverse Diskussion unter den Stadtverordneten.

 

Die Verwaltung informierte, die Kostenschätzung des Architekten basiere auf dem Baukostenindex und somit auf validen Zahlen. Geringere Planungskosten könne man durch die lediglich geschätzten Gesamtkosten jedoch nicht beschließen. Zum jetzigen Zeitpunkt habe man noch nicht über eine konkrete Bauweise, die Heizung oder die Belüftung gesprochen. Diese Fragen, die u. a. zum Leistungsbild einer Planung gehören, müssten noch beantwortet werden, Insoweit sei es wünschenswert, Planungskosten bereitzustellen, um in die weitere Prüfung einsteigen zu können. Gleichzeitig werde die Verwaltung gerne parallel weitere Umsetzungsmöglichkeiten prüfen und die Stadtverordneten informieren. Außerdem erklärte die Verwaltung, funktionale Ausschreibungen müsse eine Verwaltung gut begründen, da dies vergaberechtlich verpflichtend sei. Die Rechtsgrundlagen werde man den Stadtverordneten zur Verfügung stellen. Heute solle man sich zunächst auf einen Beschlussvorschlag einigen und einen Höchstbetrag für die Planungskosten festlegen. Die Formulierung „Bau“ könne in „Bauplanung“ geändert werden.

 

Es gab eine 12-minütige Pause von 19:48 Uhr bis 20:00 Uhr. 

 

Die folgenden Beschlussvorschläge wurden zusammengefasst:

 

  1. Der Rat beschließt die Planung einer weiteren Unterkunft für geflüchtete Menschen. Die notwendigen Planungskosten bis zu einer Höhe von max. 90.000 Euro werden im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Hierbei werden außerdem folgende Varianten zur Unterbringung geflüchteter Menschen, z. B. Modulbauweise, Erbbaurechtsmodell, die Sanierung vom Hochhaus am Finanzamt und vom ESC-Gebäude mit Kostenübersicht (Wirtschaftlichkeitsberechnung) geprüft.
  2. Der Rat beschließt die Vertagung des Tagesordnungspunktes.
  3. Der Rat beschließt die Planung einer weiteren Unterkunft für geflüchtete Menschen. Die notwendigen Planungskosten bis zu einer Höhe von max. 90.000 Euro werden im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus prüft die Verwaltung weitere Varianten der baulichen Unterbringung geflüchteter Menschen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine funktionale Ausschreibung für den Bau einer Flüchtlingsunterkunft an der Friedensburg in den verschiedenen Ausführungen durchzuführen und folgende Alternativen: Modulbauweise, Erbbaurechtsmodell, die Sanierung vom Hochhaus am Finanzamt und vom ESC-Gebäude zu prüfen und eine Kostenübersicht (Wirtschaftlichkeitsberechnung) vorzulegen.
  5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Kostenübersichten (Wirtschaftlichkeitsberechnungen) zu denkbaren Varianten der Flüchtlingsunterbringung vorzulegen. Hierbei sind neben der Überprüfung der Betonbauweise an der Friedensburg die Möglichkeiten einer Modulbauweise, das Erbbaurechtsmodell bzw. die Sanierung des Hochhauses hinter dem Finanzamt und des ESC-Gebäudes zu berücksichtigen.

 

Nach einer kontroversen Diskussion stellte Stadtverordnete Bintakys-Heinrichs den Antrag zur Geschäftsordnung auf „Schluss der Rednerliste“.

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld rief zur Abstimmung über den Antrag auf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11

Nein:

22

Enthaltung:

 

 

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Nach einer weiteren kontroversen Diskussion ohne Einigung auf einen neuen Beschlussvorschlag rief Bürgermeisterin Ritzerfeld zur Abstimmung über Beschlussvorschlag 1 auf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

33

Nein:

 

Enthaltung:

 

 

Einstimmig beschlossen.