Der Jugendhilfeausschuss schlägt dem Rat die Änderung der Haushaltsansätze im Haushaltsplan für das Jahr 2011 im Bereich der Jugendhilfeleistungen entsprechend der Verwaltungsvorlage zur 7. Sitzung des Jugendhilfeausschusses vor.

 


Die Vorsitzende bat Herrn Beigeordneten Brunen, den Tagesordnungspunkt und die hiermit verbundenen Änderungen der Haushaltsansätze noch einmal zu erläutern. Beigeordneter Brunen verwies zunächst auf die ausführlichen Darstellungen in der Verwaltungsvorlage. Nachdem der erste Entwurf des Haushaltsplanes im Monat April bekanntlich keine Mehrheit im Rat der Stadt gefunden habe, sei in allen Bereichen der Verwaltung eine Überprüfung der ursprünglich geplanten Haushaltsansätze durchgeführt worden. Diese neuerliche Prüfung sei auch im Bereich des Jugendamtes erfolgt.

 

Aufgrund des bereits erfolgten Zeitablaufes im Haushaltsjahr sowie der bis zur Mitte des Jahres bereits tatsächlich erfolgten Einnahmen und Ausgaben habe die erneute Planung für das gesamte Haushaltsjahr genauer erfolgen können. Wie der Vorlage zu entnehmen sei, habe man einige Haushaltsansätze geringfügig nach oben korrigieren müssen. Im Rahmen von derzeit sehr günstigen Fallzahlentwicklungen habe man jedoch insbesondere einige Ausgabeansätze erheblich reduzieren können. Darüber hinaus sei die Landeszuweisung im Bereich der Kita-Finanzierung höher ausgefallen. Insgesamt seien vor diesem Hintergrund finanzielle Verbesserungen im Bereich der Jugendhilfe i. H. v. etwa 405.000 € eingeplant worden. Diese Verbesserungen hätten jedoch nur Bestand, sofern sich günstige Entwicklung des ersten Halbjahres weiter fortsetze und kein Einbruch erfolge. Sofern hier eine Verschlechterung der Situation eintrete, habe dies zwangsläufig höhere Kosten zur Folge, die ggf. eine Nachbesserung im Rahmen eines Nachtragshaushaltes erforderlich machen würden. Hierüber müssten sich auch alle Parteien klar sein. Beigeordneter Brunen verwies darauf, dass in den ersten beiden Jahren der Tätigkeit des eigenen Jugendamtes keine finanziellen Nachbesserungen erforderlich gewesen seien. Im Haushaltsjahr 2010 habe man dann erstmalig im Rahmen eines Nachtragshaushaltes nachbessern müssen. Im laufenden Haushaltsjahr 2011 sei bisher eine sehr günstige Entwicklung der Zahlen zu verzeichnen. Die Tatsache, dass der vorliegende Haushaltsentwurf im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum Jahr 2019 genehmigungsfähig sei, sei u. a. auf die günstige Entwicklung und die erfolgten Nachbesserungen bei den Planungen der Haushaltsansätze zurück zu führen.

 

Frau Hoffmann erkundigte sich danach, welche Konsequenzen die Veränderung der ursprünglich geplanten Haushaltsansätze nach sich ziehen würden, sofern im weiteren Jahresverlauf die Entwicklung sich ungünstiger gestalte.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass dann ggf. ein Nachtragshaushalt erforderlich werde. Die jetzt vorliegenden Ansätze seien jedoch unter Berücksichtigung des Zeitablaufes seriös kalkuliert und lebten nicht von Hoffnungen und Befürchtungen. Sie spiegelten den aktuellen Sachstand wieder.

 

Herr Mesaros stellte die Frage, warum überhaupt neue Haushaltsansätze erforderlich seien. Kritisch merkte er an, dass hier eine Sparmaßnahme verkauft werde, die aufgrund einer nicht zu kalkulierenden Entwicklung ggf. gar keine Sparmaßnahme sein werde. Herr Mesaros erklärte, dass er hierin ein Form von Schattenboxen sehe. Weiterhin zeigte er sich verwundert über die Tatsache, dass trotz einer eigens für die Haushaltsplanung anberaumten Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses nunmehr plötzlich ein Einsparpotential i. H. v. etwa 400.000 € gesehen werde. In diesem Zusammenhang stellte Herr Mesaros fest, dass grundsätzliche Überlegungen zu Einsparungen situationsbedingt wichtig und richtig seien. Diese dürften jedoch nicht am Ausschuss vorbei geführt werden, da dieser dann regelrecht überflüssig sei.

 

Bürgermeister Fiedler stellte fest, dass man trotz der bereits seit längerer Zeit andauernden Diskussion über Einsparungen im Jugendhilfebereich  das Ziel, Qualitätsminderungen in der Arbeit zu vermeiden, erreicht habe. Haushalterisch sei die Darstellung eines Einsparpotentials von rund 400.000 € nach dem derzeitigen Stand seriös und korrekt. Bürgermeister Fiedler bezeichnete die Vorgehensweise, sich abzeichnende Einsparungen nicht in den Haushalt einzustellen, als Eichhörnchenpolitik. Sofern man die Ansätze unverändert übernehme, könne man im Rahmen des Haushaltsicherungskonzeptes bis zum Jahr 2019 keinen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Sofern man also Beträge im Haushaltsentwurf belasse, die voraussichtlich nicht benötigt würden, riskiere man hierdurch, dass das Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigt werde. Dies habe Auswirkungen auf den gesamten Haushalt, da in diesem Fall ein Nothaushalt notwendig werden würde, der dem Rat und der Verwaltung jeglichen Spielraum für Entscheidungen nehmen würde. Vor diesem Hintergrund und der insgesamt derzeit bestehenden finanziellen Situation der Stadt warb Bürgermeister Fiedler noch einmal um Verständnis dafür, dass in allen Bereichen keine unnötigen Polster eingeplant würden.

 

Frau Thelen fragte nach, ob es hinsichtlich von Einsparungen nur um den Betrag von 400.000 € gehe und was passiere, wenn dieser nicht eingespart werden könne.

 

Bürgermeister Fiedler erklärte hierzu, dass natürlich die Haushaltsansätze aus allen Bereichen der Verwaltung relevant seien im Hinblick auf mögliche Einsparungen zur Realisierung eines genehmigungsfähigen Haushaltes. Vor diesem Hintergrund würden auch alle anderen Fachgebiete berücksichtigt, es gehe hier nicht nur um die Jugendhilfe. Bürgermeister Fiedler erläuterte noch einmal, dass man Geld nachlegen müsse, sofern die Mittel am Ende des Jahres nicht ausreichten. Es mache jedoch keinen Sinn, hier ohne Grund vorzugreifen und damit die Genehmigung des verabschiedeten Haushalts zu riskieren.

 

Frau Thelen äußerte die Befürchtung, dass Fälle nach reinen Kostengesichtspunkten entaschieden würden, sofern die Ansätze herabgesetzt würden und damit dokumentiert werde, dass nicht mehr Mittel für die Bearbeitung aller Fälle zur Verfügung stehe. Für Sie mache es einen großen Unterschied aus, ob 400.000 € oder 2.000.000 € in einem Arbeitsbereich für die Fallbearbeitung zur Verfügung stünden.

 

Herr Schulz entgegnete, dass dies eben nicht so sei. Belegt werde dies alleine dadurch, dass im Haushaltsjahr 2010, in dem die eingeplanten Mittel nicht ausreichend waren, die notwendigen überplanmäßigen Ausgaben im Rahmen eines Nachtragshaushaltes zur Verfügung gestellt wurden. Es sei zwar selbstverständlich, dass jeder, der in der Verwaltung tätig sei, ein entsprechendes Kostenbewusstsein benötige. Die Arbeit der Mitarbeiter stehe jedoch nicht unter einem Kostendiktat, wie das zwischenzeitlich in vielen anderen Kommunen der Fall sei. Das Haushaltsjahr 2010 sei auf einem hohen Kostenniveau beendet worden. Dieses Niveau senke sich jedoch u. a. derzeit dadurch, dass die Zahle der Neufälle geringer sei als die Zahl der Fälle, die eingestellt würden. Jedoch habe hier der Haushaltsansatz keinen Einfluss auf die Arbeit der Mitarbeiter.

 

Herr Schumacher stellte fest, dass doch alle in der Verwaltung und im Ausschuss tätigen Personen das gleiche Ziel verfolgten, nämlich die Arbeit für die Kinder und deren Wohlergehen. Vor diesem Hintergrund und der geleisteten Arbeit habe er vollstes Vertrauen in die Arbeit des Jugendamtes. Bezogen auf die Haushaltsplanungen erklärte er, dass man die Haushaltsansätze sehr wohl neu kalkulieren solle, sofern man sich hierzu nunmehr in einer besseren Situation befinde. Herr Schumacher wandte sich vor dem Hintergrund der finanziellen Situation ebenfalls gegen den Vorschlag, ein finanzielles Polster einzuplanen. Er stellte einen Vergleich mit dem Hausbau auf privater Ebene an. Hier seien ebenfalls Teilbeträge für einzelne Gewerke einzuplanen. Sofern die Kosten in einzelnen Bereich sich über das Budget hinaus entwickelten, müssten diese aus anderen Bereichen durch Einsparungen aufgefangen werden. Auch hier werde ein Privatmann keinen Puffer mehr einplanen können.

 

Frau Thelen erklärte, dass es nicht darum gehe, Misstrauen gegenüber der Arbeit des Jugendamtes deutlich zu machen. Es müssten jedoch Diskussionen über das Thema möglich sein. Ansonsten wäre der Jugendhilfeausschuss überflüssig.

 

Frau Brandt erklärte sich dahingehend, dass sie Einsparungen, wenn sie denn verträglich und möglich seien, immer für begrüßenswert halte. Trotzdem fragte sie noch einmal nach, was im Falle von unvorhersehbaren Kostensteigerungen passiere.

 

Herr Schulz erläuterte noch einmal, dass dann im Wege eines Nachtragshaushaltes überplanmäßige Ausgaben durch den Rat der Stadt beschlossen werden müssten.

 

Frau Brandt befürwortete die geplanten Einsparung ausdrücklich und nur dann, wenn die Qualität in der Arbeit für und mit den Kindern und Jugendlichen nicht leide.

 

Herr Schulz erklärte, dass die Arbeitsweise der Kolleginnen und Kollegen im Jugendamt nach der ausgiebigen Diskussion über die Kostenentwicklung und die Maßstäbe der Arbeit derart gefestigt sei, dass keinerlei Verunsicherung im Team mehr bestünden und wie bereits zuvor neue oder andere Risiken in der Arbeit nicht erkennbar seien.

 

Frau Thelen erkundigte sich, ob nach dem Haushaltssicherungskonzept ein Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2019 nicht zu erreichen sei, sofern man noch in diesem Jahr überplanmäßige Ausgaben beschließen müsse.

 

Bürgermeister Fiedler führte aus, dass in diesem Fall der Haushalt und das damit verbundene Haushaltssicherungskonzept neu darzustellen seien. Hier müsse nach einer erforderlichen Absprache mit der Kommunalaufsicht der Ausgleich bis zum Jahr 2019 mittels einer neuen Berechnung aufgezeigt werden. Die hierzu notwendigen weiteren Sparmaßnahmen seien dann im Einzelnen aufzuführen und zu begründen.

 

Frau Kals-Deußen erklärte für die Vertreter der SPD-Fraktion im Jugendhilfeausschuss, dass diese den Änderungsvorschlägen geschlossen nicht zustimmen werden, da man auch im Rat den Haushaltsentwurf ablehnen werde.

 

Die Vorsitzende stellte den o. a. Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Anwesend waren 14 stimmberechtigte Ausschussmitglieder.

 

Frau Thelen beantragte in der Angelegenheit eine geheime Abstimmung.

 

Nachdem die Stimmzettel ausgehändigt waren, erfolgte um 18:40 Uhr die geheime Abstimmung über den vorgenannten Beschlussvorschlag. Gegen 18:45 Uhr erfolgte die Auszählung der Stimmzettel durch die Ausschussmitglieder Herr Kassel und Frau Kleinen. Der Beschlussvorschlag wurde mit dem o. a. Stimmenverhältnis angenommen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

4

Enthaltung:

1