Der Behindertenbeauftragte teilte mit, dass in den Räumlichkeiten des Regenbogenprojektes derzeit noch keine Barrierefreiheit hergestellt worden sei. Dies setze eine Nutzungsänderung voraus, welche noch zu erstellen sei. Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Prüfung in der Zuständigkeit des Bauamtes liege.

 

Auf Nachfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilte die Verwaltung mit, dass noch geprüft werden müsse, ob für Ausschussmitglieder ein Anspruch auf Übernahme der Fortbildungskosten durch den städtischen Haushalt bestehe.