Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 106 der Stadt Geilenkirchen - Niederheid - Südliche Erweiterung des Gewerbegebiets wird antragsgemäß hinsichtlich der Höhe als Höchstmaß für die beiden Schornsteine, entsprechend den dieser Vorlage beigefügten Planunterlagen, unter der Bedingung befreit, dass seitens der Unteren Immissionsschutzbehörde und seitens des Luftfahrtamts der Bundeswehr keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.


Herr Kalus erläuterte, dass im Bebauungsplan eine maximale Höhe von 12 m festgesetzt sei. Die geplanten zwei Schornsteine würden die maximale zulässige Höhe um 8 m überschreiten. Zur Veranschaulichung wurde ein Foto eines Vergleichsobjekts gezeigt. Dieser Schornstein befinde sich in Heinsberg bei der Firma Tietjen und habe eine Höhe von in etwa 15 m. Bezüglich des Durchmessers berichtete Herr Kalus, dass dieser max. 60 cm betrage.

 

Die Fraktion Freie Bürgerliste erkundigte sich danach, welche Emissionen durch die Schornsteine in die Luft abgegeben würden und war der Auffassung, dass man die Anwohner in der Nähe keinen zusätzlichen Belastungen aussetzen dürfe.

 

Hierauf erläuterte Herr M. Jansen, dass diese Aspekte nicht Gegenstand des jetzigen Verfahrens seien. Jetzt gehe es ausschließlich um die planungsrechtliche Zulässigkeit. Alle weiteren Aspekte würden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft.

 

Seitens der Fraktion Bündins 90/ Die Grünen lobte man die gute Vorbereitung und befürwortete die Befreiung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

0

Enthaltung:

3