Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlug dem Rat vor, den § 15 Buchstabe b) Abs. 3 und 4 der Satzung der Stadt Geilenkirchen für das Friedhofs- und Bestattungswesen wie in der Änderungssatzung (Anlage) ausgeführt zu ergänzen.

 

 


Bürgermeister Fiedler erläuterte, dass aus einer sachlichen Notwendigkeit heraus Änderungen an der Satzung vorzunehmen seien.

 

Auf Nachfrage des Stadtverordneten Sybertz antwortete I. Beigeordneter Hausmann, dass die Wand in Zusammenhang mit der Aufbahrungshalle errichtet worden sei. Daher würden die Kolumbarien von ihrer normalen Größe etwas abweichen.

 

Bürgermeister Fiedler versicherte, dass die Bestattungsunternehmer über die Größe der Kolumbarien unterrichtet würden und im Bedarfsfall Informationen über die Abmessungen weitergeben würden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

0