Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Kenntnisnahme:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Die Verwaltung stellte eine Präsentation mit Eckdaten und geplanten gesetzlichen Änderungen zur Haushaltsplanung 2024 vor. Diese ist der Niederschrift als Anhang beigefügt.

Im Jahr 2024 gebe es u. a. einen einmaligen Ertrag aus der Auflösung des Zweckverbands der Förderschule. Der Kreis Heinsberg übernehme das Gebäude und kaufe es dem Zweckverband ab. Hieraus ergebe sich ein Ertrag. Im Übrigen wird auf die Inhalte der Präsentation verwiesen.

Ursprünglich sei geplant gewesen, den Haushalt heute einzubringen. Dies hätte jedoch nach der bisherigen Rechtslage die Haushaltssicherung zur Folge gehabt. Seitens des Landes seien rechtliche Änderungen angekündigt worden, die man abwarten wolle.

 

Am Tag vor der Ratssitzung sei in einer Videokonferenz ein Referentenentwurf vorgestellt worden, durch den sich die Rechtslage, insbesondere Kriterien zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts, verändere. Diesbezüglich wird ebenfalls auf die Inhalte der Präsentation verwiesen.

Im weiteren Verfahren werde der Städte- und Gemeindebund beteiligt. Im Zuge des Verfahrens könnten sich noch Änderungen ergeben. Das Echo der Kommunen zu den Neuerungen sei geteilt. Durch die Änderungen werde der Ausgleich des Haushalts erleichtert und auch die Tatbestände, die zwingend in die Haushalssicherung führen, reduziert. Jedoch sei es auch nach den neuen Regelungen nicht möglich, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Durch die Änderungen werde das Verfahren vereinfacht. Es sei abzuwarten, wie die Kommunalaufsicht mit den Neuerungen umgehe – diese könne dann immer noch die Haushaltssicherung als Auflage erteilen.

Aufgrund der veränderten Rechtslage sei eine Einbringung des Haushaltes am 20.12.2023 vorgesehen. Da die gesetzlichen Änderungen voraussichtlich im Februar 2024 durch das Land NRW beschlossen werden, könne ein Beschluss zum Haushalt Ende Februar 2024 gefasst werden.

 

Die Fraktion Freie Bürgerliste kritisierte, dass das Land NRW keine finanziellen Mittel zur Verfügung stelle und die Probleme somit nicht löse. Durch die Änderungen würden lediglich Problemstellungen nach hinten verschoben und kein wirtschaftlicher Fortschritt erreicht.

 

Auf Anfrage erklärte Herr Nilles, dass die Verwaltung im laufenden Jahr Kredite bei der NRW Bank für einen Zinssatz von etwa 2,2 Prozent aufgenommen habe. Die KfW-Bank und die NRW-Bank hätten auch aktuell noch günstige Konditionen, sodass keine Anfragen bei anderen Banken zum Abschluss von Forward-Krediten gestellt worden seien.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen warf ein, dass die Vorschläge der NRW-Regierung die Stadt Geilenkirchen nicht weiterbringen würden und betonte, dass weiterhin gespart werden müsse, auch wenn die Vorgaben für ein Haushaltssicherungskonzept sich nun geändert hätten. Die finanzielle Situation habe sich nicht geändert.

 

Herr Nilles führte auf Nachfrage aus, dass der Ertrag aus der Auflösung des Zweckverbandes im Zusammenhang mit dem Verkauf des Gebäudes der Förderschule dadurch erreicht werde, dass der Gebäuderestwert höher als der Wert sei, den die Stadt Geilenkirchen und die übrigen Kommunen für den Zweckverband in der Bilanz angesetzt hätten.