Herr Höppener erkundigte sich, welche Grenzwerte bei dem in der Lise-Meitner-Straße als GI ausgewiesenen Baugrundstück gelten.

 

Herr Michael Jansen erklärte, dass auf dem Grundstück voraussichtlich die Grenzwerte für einen Industriebetrieb gelten würden. Die genaue Festlegung der Werte sei Gegenstand des BImSchG-Verfahrens, sodass ad hoc keine Aussage hierüber getroffen werden könne.

 

Herr Becker erkundigte sich, über welche Größenordnung sich die Anfrage erstrecke, die die Stadt Geilenkirchen in Bezug auf das Gewerbegebiet Püttstraße gestellt habe.

 

Die Verwaltung verwies auf die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgestellten Punkte. Im Regionalplan seien 20 Hektar verankert und auch in der landesplanerischen Abstimmung erfragt worden. Es werde diskutiert, hiervon zunächst 10 Hektar zu nutzen. In einem Verkehrsgutachten sei festgestellt worden, dass der Verkehr unter der Brücke an der Von-Humboldt-Straße bei 10 Hektar fließen könne. Dieses Gutachten werde aufgrund der Pflicht zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im nächsten Verfahrensschritt im Rahmen der Offenlage veröffentlicht.

 

 

Bürgermeisterin Ritzerfeld beendete den öffentlichen Teil der Sitzung nach diesem Tagesordnungspunkt. Sie verabschiedete die Zuschauer und die Presse und wünschte noch einen schönen Abend.