Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussvorschlag:

1.         Der gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin dem Rat zur Feststellung zugeleitete Jahresabschluss der Stadt Geilenkirchen nebst Lagebericht und Anhang vom 06.06.2023 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss nach § 102 GO NRW geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im Bestätigungsvermerk festgehalten. Der geprüfte Jahresabschluss 2022 wird hiermit durch den Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

2.         Nach Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses 2022 nebst Lagebericht und Anhang durch den Rat der Stadt Geilenkirchen wird der Jahresüberschuss in Höhe von 726.403,38 € gem. § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW der allgemeinen Rücklage zugeführt.

3.         Die Bürgermeisterin wird gebeten, den festgestellten Jahresabschluss 2022 samt Anlagen gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der festgestellte Jahresabschluss ist öffentlich bekanntzumachen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 


Auf die neue Vorlage zu TOP 5 wurde verwiesen.

Auf die Frage des Herrn Stadtverordneten Weiler erklärte Herr Reyans Folgendes:

Wurden in den letzten 3 Jahren zum Ausgleich von Jahresfehlbeträgen Gelder aus der Allgemeinen Rücklage entnommen, so sind die Jahresüberschüsse in der Folge bis zu der Summe der in den letzten 3 Jahren entnommenen Geldern wieder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Herr Nilles wies auf die erwartende Gesetzesänderung hin, die auch für den Umgang mit Jahresüberschüssen neu regeln wird.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0