Sitzung: 21.11.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 2863/2023
Beschlussvorschlag:
1. Der gemäß § 95 Abs. 5 GO
NRW vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin dem Rat zur
Feststellung zugeleitete Jahresabschluss der Stadt Geilenkirchen nebst
Lagebericht und Anhang vom 06.06.2023 wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss nach
§ 102 GO NRW geprüft. Das Prüfungsergebnis wurde im Bestätigungsvermerk
festgehalten. Der geprüfte Jahresabschluss 2022 wird hiermit durch den Rat
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
2. Nach Prüfung und
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 nebst Lagebericht und Anhang durch den
Rat der Stadt Geilenkirchen wird der Jahresüberschuss in Höhe von 726.403,38 €
gem. § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW der allgemeinen Rücklage zugeführt.
3. Die Bürgermeisterin wird
gebeten, den festgestellten Jahresabschluss 2022 samt Anlagen gemäß § 96 Abs. 2
GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der festgestellte
Jahresabschluss ist öffentlich bekanntzumachen und danach bis zur Feststellung
des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Auf die neue
Vorlage zu TOP 5 wurde verwiesen.
Auf die Frage
des Herrn Stadtverordneten Weiler erklärte Herr Reyans Folgendes:
Wurden in den
letzten 3 Jahren zum Ausgleich von Jahresfehlbeträgen Gelder aus der
Allgemeinen Rücklage entnommen, so sind die Jahresüberschüsse in der Folge bis
zu der Summe der in den letzten 3 Jahren entnommenen Geldern wieder der
Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Herr Nilles
wies auf die erwartende Gesetzesänderung hin, die auch für den Umgang mit
Jahresüberschüssen neu regeln wird.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |